@Andy_1976
Wie willst Du die Kosten der Ermittlungsbehörden definieren bzw. berechnen? Ein Staatsanwalt z.B. wird in Deutschland nach R1 bezahlt. Er bekommt kein Stundenlohn sondern muss in einer Vollzeitstelle eine gewisse Anzahl an Verfahren im Jahr bearbeiten. In der Regel bekommt er ausermittelte Sachverhalte auf den Tisch wo er nur noch Anklage bzw. Strafbefehl fertig machen muss. Der Aufwand hält sich für Verfahren im Bezug auf Fußball in Grenzen. Aufwendig wird es nur bei Großverfahren bzw. Wirtschaftsstraftaten.
Der einfache Polizist hat auch sein Grundgehalt. Er müsste dann ja quasi dokumentieren wie lange er wann mit einem bestimmten Verfahren beschäftigt war. Dies ist ja fast unmöglich.
Um genau den Aufwand wieder reinzuholen haben wir in Deutschland Gerichtskosten und außerdem gehen ja die Geldstrafen direkt in die Staatskasse.