Vielen Dank Dirk für die Weiterleitung meiner o.g. Nachfrage zu den fragwürdigen Schiedsrichterentscheidungen aus dem Spiel in Paderborn und Magdeburg auf der heutigen Spieltags-PK.
So wirklich viel schlauer bin ich zwar nach wie vor noch nicht, aber da scheine ich wohl etwas mit unserem Trainer gemein zu haben.
Ich habe heute (offenbar) nur gelernt, dass es in der aktuellen Regelauslegung keinen wirklichen Unterschied mehr macht, ob ein gegnerischer Stürmer durch sein Eingreifen einen Torhüter irritiert und hierbei jetzt der "Impact" der Aktion entscheidend ist bzw. dass dieser im Ermessensspielraum des Schiedsrichters liegt.
Irgendwie öffnet das für mich aber dennoch der (zusätzlichen) Willkür Tür und Tor, wie wird denn schlussendlich festgelegt wo diese Grenze dieses "Impacts" eigentlich verläuft, dass es für eine entsprechende Bewertung oder Ahndung der betreffenden Szene ausreicht?
Anfang hat ja heute auch bestätigt, dass die Szene in Magdeburg vor dem 0:2 nicht ein zweites Mal vom Schiedsrichter (bspw. durch den VAR) überprüft wurde, die Szene aus dem Spiel in Paderborn und dem Kopfball von Ansah kurz vor der Entstehung zum 0:3 meiner Erinnerung nach ja auch nicht.
Wenn das also dieser "Ermessensspielraum" ist, dann fehlt mir dafür das Verständnis. Ich warte nur darauf, bis wir mal einen Treffer aus einer ähnlichen Situation erzielen und uns dieser dann aberkannt wird, weil der Schiri dann der Meinung ist, dass unser "Impact" ausreichend genug gewesen ist, um den Treffer nicht zählen zu lassen.
Dennoch wie gesagt nochmal vielen Dank dass du die Frage heute in Richtung unseres Trainers losgeworden bist.