Htr habt ja alle vollkommen recht, mit Eurer Aussage, daß ein rechtsstaat das (Folterandrohung) nicht so einfach unter Tisch fallen lassen kann und demnach ein Schmerzengeld zusteht, wobei ihm der Richter durchaus gekonnt und offen seine meinung gegeigt hat.
Von daher muss ich meine persönlche Entrüstung doch zurücknehmen!
Gericht spricht Kindermörder Gäfgen Schmerzensgeld zu
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Htr habt ja alle vollkommen recht, mit Eurer Aussage, daß ein rechtsstaat das (Folterandrohung) nicht so einfach unter Tisch fallen lassen kann und demnach ein Schmerzengeld zusteht, wobei ihm der Richter durchaus gekonnt und offen seine meinung gegeigt hat.
Von daher muss ich meine persönlche Entrüstung doch zurücknehmen!Auch wenn man das vordergründig vielleicht nicht verstehen kann, sind das aber genau die Eckpfeiler unseres Rechtssystems. Ich wundere mich aber dennoch, dass hier manche Sprüche, alla stellt ihn an die Wand oder wofür braucht der Rechte?, nicht kommen. Gut, ASC fehlt, aber ansonsten...
Edith:
Das Geld kann er wohl behalten: -
was ist denn hier im Forum los?
Reißt Euch mal ein wenig am Riemen und liefert mal ein paar wüste unqualifizierte Beschimpfungen.
Soviel Sachlichkeit und Vernunft ist ja unterträglich. So kann das nicht weitergehen.
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Zum "Schandurteil" kann ich nur sagen: wenn wir wegen so einem Schwein unsere eigenen Grundsätze verraten hätten, das wäre die eigentlich Schande gewesen!
Es ändert schließlich nichts daran, dass er lebenslang hinter Gitter muss für das was er getan hat. -
Also ich finde auch, wenn es um des Leben eines Kinds (bzw. allgemein Opfers) geht und zu dem Zeitpunkt wußte keiner, ob der Junge noch lebt (!!!!), ist jedes Mittel Recht den Täter zum reden zu bringen. Das Leben des Kinds muß hier eindeutig höher stehen als die Rechte des Täters! Meine Meinung.
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Zum "Schandurteil" kann ich nur sagen: wenn wir wegen so einem Schwein unsere eigenen Grundsätze verraten hätten, das wäre die eigentlich Schande gewesen!
Es ändert schließlich nichts daran, dass er lebenslang hinter Gitter muss für das was er getan hat. -
Nein eben nicht
Du sagst also das Leben des Jungen war weniger wert als die Rechte seines Mörders?
Wenn man Hoffnung hatte das der Junge noch lebt???? Also sorry dann bin ich vielleicht zu blöd das zu kapieren, aber in dem Fall finde ich steht der Schutz des menschlichen Lebens über allem.
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Überlegt euch mal, es wäre EUER Kind und dann wollt ihr doch auch, das jede Möglichkeit genutzt wird um es lebend wiederzufinden. Würdet Ihr nicht auch selbst dann Gewalt anwenden nur um zu erfahren wo es ist? Ich kann jetzt nicht glauben das auch nur ein einziger diese Frage mit Nein beantworten würde...