Gericht spricht Kindermörder Gäfgen Schmerzensgeld zu

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    Magnus Gäfgen entführte und ermordete einen Bankierssohn, jetzt bekommt er Schmerzensgeld vom Land Hessen. Das Frankfurter Landgericht hat dem 36-Jährigen 3000 Euro zugesprochen, weil ihm ein Polizist nach seiner Festnahme Gewalt angedroht hatte.
    Quelle DJN


    :boing: :karte:

    "Ich bin mit großer Euphorie an die Aufgabe herangegangen. Aber wenn ich alle Details gewusst hätte, weiß ich gar nicht, ob ich es wirklich gemacht hätte."

  • Was falsch ist, da er eine Entschädigung zugesprochen bekam und kein Schmerzensgeld. Dieses wurde vom Gericht abgelehnt. Ist ein großer Unterschied. Und wenn vorher die beiden "Folterer" zu Bewährungsstrafen verurteilt wurden, kann dieses Urteil niemanden überraschen. Ausser die BILD natürlich.

    Zitat

    Armer Mann trifft reichen Mann und sehn sich an. Da sprach der Arme zum Reichen: "Wär ich nicht arm, wärst Du nicht reich!"


    Bertolt Brecht

  • Gut ich bin kein Jurist, aber es überrascht mich schon. Ich hätte da eher gedacht, daß das Gericht, die Schuld des Mordes und die besonderen Umstände würdigt. Aber das sind meine Vorstellungen, gänzlich von jur. fachwissen befreit!

    "Ich bin mit großer Euphorie an die Aufgabe herangegangen. Aber wenn ich alle Details gewusst hätte, weiß ich gar nicht, ob ich es wirklich gemacht hätte."

  • Natürlich kann man rein menschlich den Kopf darüber schütteln, finde ich auch nachvollziehbar. Aber bei uns werden auch Schwerstkriminellen die Grundrechte nicht entzogen (und das ist auch gut so), ausser von der BILD. Ich kann die beiden Polizisten verstehen, da diese durch die Androhung der Folter ein Menschenleben retten wollten (mal völlig unabhängig, dass das Opfer schon tot war). Bloss, wo zieht man hier die Grenze? Da man solchen Leuten gern das Menschsein abspricht, habe da viele eine andere Grenze. Ich für meinen Teil bin sehr froh, dass dies bei unserem Gestzgeber nicht so leicht geht.

    Zitat

    Armer Mann trifft reichen Mann und sehn sich an. Da sprach der Arme zum Reichen: "Wär ich nicht arm, wärst Du nicht reich!"


    Bertolt Brecht

    Einmal editiert, zuletzt von rees1973 ()

  • Losgelöst betrachtet mag es korrekt sein dass er eine Entschädigung kriegt. Im Zusammenhang betrachtet hätte ich vom gericht erwartet dass er sich quasi durch eine strafbare Handlung und der Verweigerung einer Aussage in die Situation brachte eeine solche entschädigung zu bekommen und damit die Entschädigung hinfällig wird.

    So schön wie früher wirds nie werden, das gibt die Zukunft so nicht her...

  • menschlich betrachtet verstehe ich diejenigen, die über diese Entscheidung den Kopf schütteln, juristisch betrachtet halte ich es für ein korrektes Urteil. Ich halte es da wie rees, ich bin froh, das in D Strafträter nicht zum Freiwild werden und durchaus ihre Rechte haben.

  • Rechtsstaatlichkeit ist das höhere Gut - vlt. noch "wehret jedweden Anfängen" : nur das ist für mich wichtig. Dass nun dieser Verbrecher sich schon länger ab und an nach vorne spielt und nun auch noch ein Geld erhält, sind vor diesem Hintergrund tragbare Kosten zugunsten unserer Prinzipien.

  • Immerhin muss er 4/5 (=12 000 Euro) Gerichtskosten übernehmen.

    Gerüchte werden von Neidern erfunden,
    von Dummen verbreitet und von Idioten geglaubt.

  • Wir leben in einem Rechtsstaat mit einem Grundgesetz. Solch ein Prozesse ist der Preis ,den man zu zahlen hat ,wenn man die Rechtstaatlichkeit mit Leben erfüllt.
    Es ist ja nicht so,dass Gäfgen einen Sieg in seinem Sinne errungen hätte, er wollt 10.000 und hat 3000 bekommen,und muss 4/5 der Prozesskosten tragen.
    Für die schreckliche Tat wurde er zu Recht mit "Lebenslang" bestraft. Bei diesem Prozess ging es ja nur um das Prozedere im Vorfeld der Ermittlungen. Das sind - juristisch gesehen - zwei verschiedene Paar Schuhe,und das sollte man bei der Beurteilung objektiv berücksichtigen. Und im Vorfeld der Ermittlungen haben nun mal die vernehmenden Polizisten beim Verhör gegen geltendes Recht bewusst oder unbewusst verstoßen.Und deswegen hat er geklagt.
    Keine Frage, Gäfgen ist ein Verbrecher,aber die Justiz muss sich an den Gesetzen orientieren, und nicht nach verständlichen Emotionen der breiten Öffentlichkeit.
    Das ist nun mal so, und ich denke wir können froh sein,hierzulande zu leben...

    :schild: Eigentlich ist alles gesagt...nur noch nicht von jedem :teufel:

    Einmal editiert, zuletzt von oldi ()

  • Vor allem sieht Gäfgen von dem Geld nichts, die Prozeßkosten aus dem eigentlichne Prozeß muss er ja auch noch bezahlen.

    Zitat

    Armer Mann trifft reichen Mann und sehn sich an. Da sprach der Arme zum Reichen: "Wär ich nicht arm, wärst Du nicht reich!"


    Bertolt Brecht

    Einmal editiert, zuletzt von rees1973 ()