ZitatAlles anzeigenIm Nachgang an den Auswärtssieg der Roten Teufel in Braunschweig am 08. Februar 2015, leitete der DFB-Kontrollausschuss ein Ermittlungsverfahren gegen den 1. FC Kaiserslautern ein, da im FCK-Block bengalische Feuer, Rauchbomben, sowie ein Böller gezündet wurden. Der Verein wurde aufgefordert, Stellung zu beziehen und konkrete Aufklärungsbemühungen zu nennen, welche in der Urteilsfindung Berücksichtigung finden.
Verschärft wird diese Situation dadurch, dass der FCK aufgrund der Vorkommnisse rund um das Heimspiel gegen den Karlsruher SC im Oktober 2014 bereits zu einem Zuschauerausschluss auf Bewährung verurteilt wurde.
Eine in diesem Zusammenhang vom FCK beschlossene Änderung, welche auch dem DFB mitgeteilt wurde, gibt es künftig bei Auswärtsspielen bezüglich der Mitnahme von großen Schwenkfahnen. Diese Fahnen sollen in Absprache mit dem gastgebenden Verein künftig nur noch personalisiert genehmigt werden.
Der FCK wird sich über seine Fanbetreuung wie auch in der Vergangenheit immer mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die FCK-Fans auch bei künftigen Auswärtsspielen ihre Banner, Fahnen, Doppelhalter, Trommeln und Megafone mitnehmen und Choreografien durchführen dürfen. Der Verein muss aber Maßnahmen treffen um zu verhindern, dass Utensilien vorsätzlich missbräuchlich eingesetzt werden. Über die Personalisierung von großen Schwenkfahnen, soll ein missbräuchlicher Einsatz genehmigter Utensilien künftig vermieden werden.
Dieser Abwicklungsprozess wird ab sofort und auf unbestimmte Zeit eingeführt. Anregungen, Feedback oder Informationen zur konkreten Abwicklung bekommt Ihr über die Fanbetreuung des FCK.
Quelle: Fanbetreuung FCK