dann ist die einladung,formell falsch
und sag nicht,dass konnten die ja vorher nicht wissen,das da ein wochenende reinfällt
dann ist die einladung,formell falsch
und sag nicht,dass konnten die ja vorher nicht wissen,das da ein wochenende reinfällt
Nee dass wollte ich so nicht sagen, es war ja eine Frage. Wenn der Poststempel richtig ist, also der 31.10 dann ist doch alles richtig. Dann müssten die Briefe heute oder morgen kommen!
dann wäre doch alles richtig gelaufen oder?
Laut Satzung muß die Einladung MINDESTENS einen MONAT vor der JHV bei den Mitgliedern EINGEHEN. Das bedeutet laut Rechtssprechung:
Termin JHV: 29.11.2015
Termin für den EINGANG beim Mitglied: SPÄTESTENS 29.10.2015
Somit wäre es einmal nachzuprüfen, ob hier die Frist tatsächlich eingehalten wurde. Sollte jemand heute oder die nächsten Tage Post bekommen wäre es ratsam den Postboten als Zeugen zu benennen für das Eingangsdatum. Vielleicht kennt jemand einen Fachanwalt. Oder ein Mitglied hier erkundigt sich beim Amtsgericht nach der Frist.
Grundsätzlich kann eine JHV abgehalten werden. Dies ist von einer Einhaltung der Einladungsfrist unberührt. Jedoch verliert die Mitgliederversammlung Ihre Stimmberechtigung. Das bedeutet, dass alle Beschlüsse die gefasst werden dann ungültig wären.
Einladung für den 29.11 gerade bekommen
@Blaslinho
Ist schonmal gut, dass die Einladung kam. Kannst du was zum Poststempel sagen?
Die Satzung spricht von EINEM MONAT.
Ergo: Alles außer dem 29.10. ist nicht satzungsgemäß wirksam eingeladen.
Und somit wäre JEDE ENTSCHEIDUNG auf einer solchen JHV anfechtbar.
Eine solche Veranstaltung würde ich nicht besuchen, sie wäre das Papier nicht wert, auf der eingeladen wurde.
Wobei ich das so lese, dass dann die Briefe eingegangen sein müssen. Nicht von dem Datum der Poststempel sein muß. Ist doch richtig, oder?
Ist bei mir auch nur gefährliches Halbwissen, aber ich meine dass der Poststempel bei Fristen zählt und nicht der Tag an dem du den Brief bekommst. Von daher steht da nicht explizit der Poststempel, aber tatsächlich ist er wichtig.
Die Frage ist aber auch, was genau ist ein Monat? 28 Tage? 30 Tage? 31 Tage? Es gibt in Deutschland keine Regelung, wann und wie eingeladen werden muss und welche Fristen es gibt. Letztendlich regelt alles die Satzung.
@Gonzo
In der Satzung wird von einer Frist von einem Monat gesprochen in Verbindung mit dem Einladungsschreiben. Der Postversand wird explizit in Verbindung mit der Mitgliedszeitschrift genannt. Hat hier also keine Relevanz. Dazu ein Auszug aus dem Leitfaden zum Vereinsrecht (Seite 30):
ZitatFür die Berechnung der Einberufungsfrist gelten die §§ 186 ff. BGB. Die Einberufungsfrist beginnt, wenn die Einladung nach regulärem Zustellungsverlauf dem letzten Mitglied zugeht, das heißt so in den Bereich des Mitglieds gelangt, dass es unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, vom Inhalt des Einladungsschreibens Kenntnis zu nehmen. Die Satzung kann aber auch einen festen Beginn der Einberufungsfrist regeln. So kann z. B. in der Satzung bestimmt werden, dass die Einberufungsfrist für die Mitgliederversammlung einige Tage, nachdem die Einladungsschreiben an die Mitglieder zur Post gegeben wurden, beginnt.
Leitfaden zum Vereinsrecht, Herausgeber Bundesministerium für Justiz