Mitgliederumfrage: (Keine) Entlastung des Aufsichtrats!?!

  • Der Poststempel gilt.
    Wenn da der 29.10 drauf steht, dann ist die Einladung satzungskonform.
    Und ein Monat steht in unserer Satzung.
    Das kann nur bedeuten, dass eben für eine Sitzung am 29.11.2015 am 29.10.2015 die Einladungen raus gehen müssen.


    Den Empfang am 29.10. ist ja gar nicht zu kontrollieren.

  • Der Empfang ist in der Regel schwer zu kontrollieren. Jedoch, und so lese ich das was im Leitfaden steht, gilt der Empfang der Einladung. In Deutschland werden für einen Brief, wenn ich mich nicht irre 3 Werktage Postweg gerechnet. Das bedeutet, dass der Brief heute spätestens da sein müsste.


    @Hoschy
    Hast Du Deine Einladung bereits erhalten?

    "Wo Licht ist ist auch Schatten.
    Auf die Sonne folgt der Regen, mein Leben ist ein Fluch und Segen.
    Du darfst auf die Fresse fallen, Gewinner stehen wieder auf nur Verlierer bleiben liegen.
    Mund abwischen weiter gehen, ihr werdet mich von hinten sehen!"

  • Bis Samstag nicht.
    Und heute konnte ich noch nicht kontrollieren.

  • Sollte jemand hier noch keine Einladung haben, oder er bekommt sie erst die kommenden Tage und hält es für nicht annehmbar kann er offiziell Einspruch beim FCK und am besten gleichzeitig beim Amtsgericht erheben.

    "Wo Licht ist ist auch Schatten.
    Auf die Sonne folgt der Regen, mein Leben ist ein Fluch und Segen.
    Du darfst auf die Fresse fallen, Gewinner stehen wieder auf nur Verlierer bleiben liegen.
    Mund abwischen weiter gehen, ihr werdet mich von hinten sehen!"

  • Code
    5) Zu jeder Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindes-tens einem Monat zu laden. Die Vorschriften zu Satz 1 sind gewahrt, wenn eine den Vorschriften von Satz 1 genügende Ladung in der Vereinszeitschrift veröffentlicht wird und sichergestellt ist, dass die Zeitschrift wenigstens einen Monat vor dem Tag der Mitgliederversammlung zum Postversand gelangt ist


    Somit müsste klar sein dass das Datum des Poststempel zählt.

  • @kadlecFCKfan


    Wieso sollte das Datum des Poststempels zählen? Wo steht das in Bezug auf die Einladung. Es wird in Bezug auf die Zeitschrift der Postversand erwähnt, nicht in Bezug auf die Einladung als Solche.


    Und dazu hatte ich was vom Bundesministerium für Justiz zitiert.

    "Wo Licht ist ist auch Schatten.
    Auf die Sonne folgt der Regen, mein Leben ist ein Fluch und Segen.
    Du darfst auf die Fresse fallen, Gewinner stehen wieder auf nur Verlierer bleiben liegen.
    Mund abwischen weiter gehen, ihr werdet mich von hinten sehen!"

  • Es zählt das Datum des Poststempels.....
    Glaub es mir....


    Entweder machst du das als Einschreiben, dass du den Nachweis des Einwurfes oder Empfangs benötigst, oder den Poststempel, damit du den Nachweis der rechtzeitigen Absendung erbringen kannst.


    Für Postweg, Streik, Feuer, kein Briefkasten, nicht zustellbar kannst du nix in dem Fall.