Der Poststempel gilt.
Wenn da der 29.10 drauf steht, dann ist die Einladung satzungskonform.
Und ein Monat steht in unserer Satzung.
Das kann nur bedeuten, dass eben für eine Sitzung am 29.11.2015 am 29.10.2015 die Einladungen raus gehen müssen.
Den Empfang am 29.10. ist ja gar nicht zu kontrollieren.