„Eine Gemeinschaft werden“

  • @ Buggy


    Es gibt da unzählige Möglichkeiten, da die Vertragsfreiheit gilt. (sprich, alles was nicht gegen die "guten Sitten" verstößt.) neuerbetze hat eine traditionelle Form schon genannt. Du kannst auch vereinbaren, dass Du mit der Tilgung erst in x Jahren beginnst. Auf jeden Fall ist es Varianten reicher, als ein Verbraucherkredit für einen Arbeitnehmer, bei dem nach Festlegung der Laufzeit in besten Fall höchstens noch über die Zinshöhe verhandelt werden kann.

  • die Stadion GmbH macht es sich auch einfach ? sitzen die den ganzen Tag rum und warten auf die Miete vom FCK ?


    Warum sucht man sich nicht zusätzliche andere Mieter Eventagenturen für Konzerte , Americanfootball etc. mit der Kohle könnte man Tilgen ?

  • die Stadion GmbH macht es sich auch einfach ? sitzen die den ganzen Tag rum und warten auf die Miete vom FCK ?


    Warum sucht man sich nicht zusätzliche andere Mieter Eventagenturen für Konzerte , Americanfootball etc. mit der Kohle könnte man Tilgen ?


    wurde doch schonmal diskutiert. scheinbar ist generell die infrastruktur in und um KL dafür nicht ausreichend. das ist bei mir jedenfalls so hängen geblieben als hier diskutiert wurde

    Jeder Traum geht mal zu Ende,
    nur WIR warten auf die Wende....

  • Ja, das wurde schon mal diskutiert. Zum einen sind Große Stadien für Konzerte in der Nähe, zum anderen gibt es dort oben Auflagen, was die Nutzung angeht.


    Man hat vor der WM einfach versäumt dafür zu sorgen, dass man das FWS auch anderweitig verwenden kann um dieses Bauwerk zu finanzieren. Leider war die Gier nach Anerkennung größer als die Vernunft. Die Leute damals hatten Ihr Rampenlicht, die Fans heute die Rechnung.

    "Wo Licht ist ist auch Schatten.
    Auf die Sonne folgt der Regen, mein Leben ist ein Fluch und Segen.
    Du darfst auf die Fresse fallen, Gewinner stehen wieder auf nur Verlierer bleiben liegen.
    Mund abwischen weiter gehen, ihr werdet mich von hinten sehen!"

  • Manchmal könnte man schon irre werden.
    Die Stadiongesellschaft?
    Die hat das FWS an den FCK VERPACHTET. PACHT.


    Definition PACHT:
    Vertragliche Überlassung des Gebrauchs und des Genusses der Früchte
    einer Sache oder eines Rechts gegen Entgelt (§§ 581–597 BGB), den Pachtzins.