@ Buggy
Es gibt da unzählige Möglichkeiten, da die Vertragsfreiheit gilt. (sprich, alles was nicht gegen die "guten Sitten" verstößt.) neuerbetze hat eine traditionelle Form schon genannt. Du kannst auch vereinbaren, dass Du mit der Tilgung erst in x Jahren beginnst. Auf jeden Fall ist es Varianten reicher, als ein Verbraucherkredit für einen Arbeitnehmer, bei dem nach Festlegung der Laufzeit in besten Fall höchstens noch über die Zinshöhe verhandelt werden kann.