Das Sportgericht des DFB verhängt auf Grundlage des Vermerks im Spielbericht und unter Zuordnung des Sachverhaltes einem Paragraphen in der Strafordnung (StrO) eine Sperre. Der jeweillige Paragraph gibt einen "Handlungsspielraum" vor und das Sportgericht kann hier von der Mindeststrafe bis zur Höchststrafe "frei" (von vielen als Willkür bezeichnet) entscheiden. In der StrO steht das sinngemäß etwa wie folgt: "[...] ist eine Sperre von mindestens X Spielen, längstens jedoch Y Spiele zu verhängen." Ich denke mal, dass es bei der Verhinderung einer klaren Torchance, sofern das Foul nicht in Verbindung mit Brutalität und somit anderer Paragraphen in der StrO steht, mindestens 1 Spiel und im Höchstfall 2 Spiele bedeutet. Welche Kriterien nun das Sportgericht bei der Bemessung der Strafe angesichts des Handlungsspielraums hat, kann ich leider nichts dazu sagen, das entzieht sich nun wirklich meiner Kenntnis.
Ich bin selbst Schiedsrichter. Uns wird immer erklärt, dass es bei der soenannten "notbremse" grunsätzlich 2 Spiele Sperre gibt Fällt das Foulspiel, dass die Notbremse verursacht hat jedoch unter die Rubrik "grobes Foulspiel", lso ein Foul, bei derm die Gesundhei des Spieler in Gefahr ist (z.B Foul von Beda gg. Gladbach" wird natürlich ein anderes Strafmaß verwendet. Ich finde die Sperren für Beda u Simpson ehrlich gesagt angemessen, sind sogar noch gut weggekommen (man beachte: Beda kommt seitlich mit gestrecktem Fuß/wobei is völlig unrelevant ist ob er Ball oder Gegner trifft etc.)
Aber wie gesagt, die Notbremse zieht im Normalfall eine 2-Spiele-Sperre nach sich. 1 Spiel wär ja auch iwie doof, passt ja nich zu den Sperre, die man für die Ampelkarte bekommt