Der Göbel hat auch Dreck am Stecken.
Wird Zeit das die Runde bald rum is und er mal schön den Abgang macht.
Was anderes hat der nicht verdient.
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Selbst wenn jemand verurteilt wird, flüchtet er in die Privatinsolvenz (die Mios gehören ja der Frau/den Kindern) und der FCK schaut wieder mal durch die Finger...wie immer...
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Außer Leute verklagen fällt uns die letzten Jahre eh nix ein. Ich will den Klassenerhalt. Der ist primär wichtig. Aus diesen ganzen Anklagen geht eh nichts hervor und am Ende hat uns doch eh jeder betrogen. Dieses drum herum nervt bis zum geht nicht mehr. Aber leider gehts im Fußball schon lange nicht mehr um den Ball...das Geld ist wichtig. Wenn man heute was vom runden in das Eckige hört....ist es wohl eher der Goldklumpen im Safe....
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Sei mir nicht böse - typisch deutsche Maschendrahtzaun-Denke !
Das ist für dich also Maschendrathzaun-Denke ? Vorveruteilung ist wohl in Mode und die daraus resultierenden Konsequenzen oder Verfahrensweisen auch sicher akzeptiert ? Irgendwo sollte man schon mal eine halbwegs objetive Meinung bewahren, zumal die wenigsten über die Vorgänge Details und das nötige Hintergrundwissen haben werden. Die ganzen Vorwürfe von wegen unnötigen Stadionverkauf, unnötigen Steuerzahlungen und das Klose niemals hätte verkauft werden musste, liest man seit ein paar Jahren und kurz vor Tore Schluss. Vielleicht sollte man sich noch damals an die Situation erinnern und welcher Zeitdruck damals auf den FCK ausgeübt wurde und das ganz unabhängig von irgendwelchen Steuerbehörden. Da ging es um eine zeitnahe Einigung und die damit verbundene Lizensierung.
Eine Person, die auf dbb vorab solche Vorwürfe von wegen der Unnötigkeit des Stadionverkaufs geäussert hat, hat immer die Notwendigkeit eines Klose-Verkaufs nicht in Betracht gezogen und das trotz einer greifenden Ausstiegsklausel. Er wäre zu halten gewesen und das war in Augen der Person Fakt. Also bitte...
Was vorab der Mitgliederversammlung angekündigt war und wie man sich später dazu äusserte, wohl auch nicht...
Die ganzen Jahre wird dann wohl trotz irgendwelchen Insiderwissens lieber aufgewiegelt, schließlich zugesehen und nachher haben dann doch wieder diejenigen die Verantwortung zu tragen, die am Wahlabend die Stimme denjenigen geben, denen sie nicht vertrauen und das, weil sich niemand wirklich ernsthaft als Alternative anbietet ?
Wenn schon jemand aktuell die letzte Patrone als Lösung als Allheilmittel hinterfragt hat, dann sollte das auch hier der Fall sein und man sollte einfach mal von Vorverurteilungen absehen und das unabhängig vom eigenen Frust ob der sportlichen Situation...
Vielleicht sollte man aber einfach auch lieber Number_Ten mit Mistgabeln aus dem Land jagen, wenn er noch für rechtsstaatliche Prinzipien eintritt und noch Ratschläge denjenigen gibt, die sich wie eine Kuh auf dünnen Eis bewgen und denen die Wortwahl zumindest finanzielle zum Verhängnis werden könnte... -
Ich hab niemanden genannt. Danke.
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Wenn ein paar Beiträge vorher Göbel und Jäggi genannt werden, und dann DU von den Schwerverbrecher sprichst
ist doch wohl klar wen Du meinst. Rede Dich also nicht raus. Immerhin ist einer von denen noch aktiv im Verein
und wird ab und zu auch mal hier rein schauen. Ich wäre mit solchen Äußerungen mal schön vorsichtig. -
bei den Mietkosten denke ich lag es an der Stadiongesellschaft die keine andren Preise machen kann. Die schreiben ja auch nur dunkel rote Zahlen. Die wollen ja das gleiche Geld wenn wir absteigen.
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Rene Charles Jäggi. Vielen Dank für den Verrat und die Totsanierung unseres FCK. Hoffentlich wird dieser Blender zur Rechenschaft gezogen! HOFFENTLICH !!!
duke
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Ob die Herren Göbel und Jäggi schon mal in den § 38 Abs.2 Einkommensteuergesetz reingeschaut haben. Da stehts eindeutig, dass der Arbeitnehmer Steuerschuldner ist. Und wenn das Finanzamt den Verein damals mit diesen 9 Millionen in Haftung genommen hatte, dann hätte der Verein die Spieler in Regress nehmen können. Ausnahme: Die Herren Friedrich und Wieschemann waren tatsächlich so blöd und hatten Nettoverträge abgeschlossen. So einfach wärs gewesen !!!
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Ob die Herren Göbel und Jäggi schon mal in den § 38 Abs.2 Einkommensteuergesetz reingeschaut haben. Da stehts eindeutig, dass der Arbeitnehmer Steuerschuldner ist. Und wenn das Finanzamt den Verein damals mit diesen 9 Millionen in Haftung genommen hatte, dann hätte der Verein die Spieler in Regress nehmen können. Ausnahme: Die Herren Friedrich und Wieschemann waren tatsächlich so blöd und hatten Nettoverträge abgeschlossen. So einfach wärs gewesen !!!
Das sehe ich genauso! Es ist für mich unerklärlich, warum der damalige FCK-Vorstand nicht die Spieler in Anspruch nehmen wollte.
Gemäß § 38 Abs. 2 EStG ist grundsätzlich der Arbeitnehmer Steuerschuldner. Allerdings haftet der Arbeitgeber (FCK) für die Lohnsteuer, die er einbehalten und abzuführen hat (§ 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG). Soweit diese Haftung des Arbeitgebers reicht, sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer Gesamtschuldner. Das FA Kaiserslautern hätte die Steuer- bzw. Haftungsschuld daher auch gegenüber den Spielern (Hristov, Schjönberg, Strasser, Sforza, West, Djorkaeff) geltend machen können. Soweit ich mich recht erinnere, wollte der neue Vorstand (Jäggi & Co.) aber nicht, dass die Spieler vom FA in Anspruch genommen werden. Mit einfachen Worten: Der FCK wollte die Haftungsschuld selbst übernehmen; die (Ex-)Spieler sollten nicht weiter belangt werden. Buchholz begründete dies auf der JHV damit, dass man in dem betreffenden Jahr im Abstiegskampf gesteckt hatte und man daher nicht gegen die Spieler vorgehen wollte. Aber dieses Argument verfängt meines Erachtens überhaupt nicht, da die meisten betroffenen Spieler ohnehin nicht mehr beim FCK waren.
Warum hat der FCK also gegenüber dem FA erklärt, dass die Spieler Djorkaeff und West nicht in Anspruch genommen werden sollen? Mit anderen Worten: Warum wollte der FCK zuvorderst die gesamte Haftung übernehmen? So musste man doch versuchen, später im Innenverhältnis noch Geld von den Spielern zu bekommen. Und selbst das wurde ja nicht einmal in Angriff genommen. Diesen Punkt kann ich nicht nachvollziehen!
Für diejenigen, die sich ausgiebig hiermit auseinandersetzen wollen, zitiere ich nachfolgend einen einschlägigen Einkommensteuer-Kommentar (Schmidt, EStG, § 42d Rz. 16):
"Die Entscheidung über die Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners ist zweigliedrig: Zunächst ist zu prüfen, ob der Haftungstatbestand erfüllt ist (voll überprüfbare Rechtsentscheidung); sodann ist zu entscheiden, ob und wer als Haftngsschuldner in Anspruch genommen werden soll (Ermessensentscheidung). [...] Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind, soweit die Haftung des Arbeitgebers reicht, Gesamtschuldner. [...] Der Arbeitnehmer als der Steuerschuldner kann bis auf die bei Rz. 19 abgehandelten Ausnahmen [dürfte hier nicht zutreffen; bspw. Einbehalt der Lohnsteuer durch ArbG, aber keine Abführung an das FA] stets in Anspruch genommen werden, wenn die Lohnsteuer nicht ordnungsgemäß einbehalten worden ist. Er kann nicht vortragen, der Arbeitgeber als der Haftende sei vorrangig in Anspruch zu nehmen oder er könne deshalb nicht in Anspruch genommen werden, weil die Inanspruchnahme des Arbeitgebers gegen Treu und Glauben verstoßen würde; die Inanspruchnahme des Arbeitnehmers durch Steuerbescheid ist keine Ermessensentscheidung. [...]"