27. Spieltag - 4. April 2008 : 1.FCK - Hoffenheim

  • und von dir kommt nur geistreiches?? dann lebe halt weiter in deinem glücksbärchiland und halt dir die ohren zu und sing dazu lalalala. und wenn du keine nachrichten schaust ist das dein problem, nicht meins.

  • und von dir kommt nur geistreiches?? dann lebe halt weiter in deinem glücksbärchiland und halt dir die ohren zu und sing dazu lalalala. und wenn du keine nachrichten schaust ist das dein problem, nicht meins.


    Laber, laber...


    Wenn es in den Nachrichten war, wirst Du ja wohl eine Quelle finden.


    Nichts weiter als heiße Luft und wenn man nachfragt macht es ganz sanft 'pffffft'.

  • dann frag bei der staatsanwaltschaft nach ob du akten einsicht bekommst.

  • dann frag bei der staatsanwaltschaft nach ob du akten einsicht bekommst.


    Dazu müsste ich ja den Vorgang wissen - den kannst Du mir ja sicher nennen.


    Nebenbei: Die Ermittlung der Staatsanwaltschaft reicht in unserem Land nicht aus, um jemanden als Straftäter zu bezichtigen. Mit der Gewaltenteilung muss man am Ende doch noch auf den Richter warten - aber wenn die Staatsanwaltschaft schon vorher einstellt, braucht es ja selbst das nicht mehr.

  • wenn aber die staatsanwaltschaft ein ermittlungsverfahren einleitet, muss es einen verdachtsmoment geben. und im wirtschaftsstrafrecht ist es leider sehr schwer was nachzuweissen, was jedoch nicht heisst das derjenige unschuldig ist.

  • wenn aber die staatsanwaltschaft ein ermittlungsverfahren einleitet, muss es einen verdachtsmoment geben. und im wirtschaftsstrafrecht ist es leider sehr schwer was nachzuweissen, was jedoch nicht heisst das derjenige unschuldig ist.


    Wenn also Ermittlungen eingeleitet werden, ist das Ergebnis der Ermittlungen nur für das Strafmaß relevant, nicht aber für die Schuldfrage? Wahrlich eine krude Theorie.


    Du hast mir aber bisher weder Vorgang noch Vorwurf genannt.



    @ Wanze


    Ein beeindruckend schönes Einzeilerposting in guter alter Tradition. Den fehlenden Inhalt kaschierst Du doch normalerweise mit ein paar hundert tanzenden Smilies - aber lass Dich jetzt bloß nicht provozieren.