Strafbefehl gegen Milan Sasic?


  • @WKV, ok. Der Strafbefehl ist ja "raus" und damit wohl rechtskräftig, evtl Widerspruchsregeln kenne ich nicht. Das hatte ich übersehen. Habe trotzdem kein gutes Gefühl zu dieser Debatte hier.

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  • Die lief eigentlich in ganz anderen Bahnen ab als gedacht. Man hatte wohl die Hoffnung, hier würde auch auf Sasic eingehauen. War nicht so. Stattdessen haben wir jetzt eine Diskussion im Philosophiebereich über Steuerrecht und Politik im allgemeinen.

  • @WKV
    Wenn jemand neben seinem normalen Gehalt noch "schwarz" was kriegt, dann ist das zwar auch Lohn und damit steuerpflichtig, aber Sozilaversicherungsbeiträge dürften z.B. in dem hier vorliegenden Fall nicht zusätzich anfallen, weil der, von dem hier die Rede ist, mit seinem normalen Gehalt sicher schon über der Beitragsbemessungsgrenze gelegen haben dürfte. Insofern Steuerstrafverfahren, aber kein zusätzliches Strafverfahren wegen Betrug.

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  • @WKV, ok. Der Strafbefehl ist ja "raus" und damit wohl rechtskräftig, evtl Widerspruchsregeln kenne ich nicht. Das hatte ich übersehen. Habe trotzdem kein gutes Gefühl zu dieser Debatte hier.

    Jeder hat Anspruch auf rechtliches Gehör.
    Auch gegen einen Strafbefehl ist ein Rechtsbehelf gegeben.
    Wenn kein Einspruch/Widerspruch erhoben bzw. auf die Einlegung verzichtet wird, dann tritt u. a. Rechtskraft ein.

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