. Die Strafe iss ja wohl en Witz. In meinen Augen Notwehr
in den augen der polizisten vor ort auch, aber die staatsanwaltschaft bewertet den pfefferspray-einsatz als revanche-akt, das gericht schliesst sich der auffassung des staatsanwalts an
Quelle: Sächsische Zeitung
der staat macht sichs mMn ziemlich einfach, wenn er von seinen bürgern mehr zivilcourage fordert, ohne ihnen genau zu erklären, was darunter zu verstehen ist. wo hört angemessene notwehr/nothilfe auf, wo beginnt selbstjustiz? eine aufklärungskampagne mit konkreten situationsbeispielen bringt da mehr als öffentliche empörung und nachträglich verliehene orden. es geht doch nicht an, dass ich mir im ernstfall erst ein juristisches gutachten einholen muss?