Schwäche zeigen ist gleichzeitig Stärke zeigen!


  • Problem ist, dass die richterliche Unterbringung gerade mal ein paar Tage andauert und dies ist eher die Regel, als die Ausnahme. Hinzu kommt, dass Eigengefährdung nicht gerade leicht zu attestieren ist. Wie vorher schon geschrieben wurde, werden die meisten Suizidversuche erst nach dem produktiven Krankheitsschub begangen, nachdem die Lähmung und Verkrampfung des gesamten Handelns der betroffenen Person abklingen. Weiß zwar nicht wie engmascjig ein Fussballprofi mannschaftärztlich betreut wird und wie oft dort auch zum Zwecke des Antidopings Urinkontrollen untersucht werden, in jedem Fall fallen viele Antidpressiva unter das Dopinggesetz.

  • Lautrer bub: ich mache mir die thematik ganz und gar nicht zu einfach. aber man darf es jetzt auch nicht ins andere extrem uebertreiben! ich sage ja nicht dass es einfach ist fuer spieler wenn fans eklatante aktionen bringen wie spucken oder graeber ausheben. ich habe das mit keinem wort fuer gutgeheissen. es geht um den anteil, wie oft im jahr ueber das normale mass hinaus solcher psychoterror auf spieler ausgeuebt wird! das ist wahrhaftig nicht so oft, dass der fan sein pfeifen und die kraftausdruecke weglassen muss.


    das GESAMTE ausmass, was jetzt alles in frage gestellt wird was rund um den fussball passiert, ist mir zuviel. natuerlich sollte schon an manchen dingen angesetzt werden, aber den ganzen fussball und alles drumherum muss jetzt nicht gleich umgekrempelt werden!!!!


    und es tut mir leid dass ich nicht auf einmal schreibe:'stimmt lautrer bub, du hast recht und ich war blind' es ist nun mal meine meinung, da musst du meine person nicht gleich abwerten, so kommt mir naemlich dein letzter post, in dem es nur 'sie' heisst, vor


    ich habe auch nie behauptet, dass irgendjemand komplett unrecht hat! oder dass mir die enke sache am arm vorbeigeht. aber wenn ich von den wellen, die hoeher getrieben werden als das thema behandelt werden muss, nicht so begeistert bin, ist DAS eben meine meinung.

  • Sagen wir einfach mal so:


    Mit Depressionen gehörst du vielleicht nicht unbedingt in ein Umfeld, das es sich zum samstäglichen Spaß macht, dich fertig machen zu wollen.


    Wenn ich bei der Feuerwehr gewisse gesundheitliche Defizite habe, darf ich auch nicht mehr in den Einsatzdienst. Das meinte ich damit.

  • Sagen wir einfach mal so:


    Mit Depressionen gehörst du vielleicht nicht unbedingt in ein Umfeld, das es sich zum samstäglichen Spaß macht, dich fertig machen zu wollen.


    Wenn ich bei der Feuerwehr gewisse gesundheitliche Defizite habe, darf ich auch nicht mehr in den Einsatzdienst. Das meinte ich damit.


    sagst du das gerade mir? ich hatte den post verstanden... :gruebel: ich hatts jo ach garnet mit dir...



    aber trotzdem zu deinem post: die nimmst als bsp gesundheitliche defizite im feuerwehrdienst. das sind zumeist koerperliche, manchmal berufsbedingte psychische probleme. beides ist, finde ich, eher festzustellen als eine depri beim fussballprofi. oder? ich sage nicht es ist so, ich sage es ist moeglicherweise eher festzustellen. feuerwehrleute erleben aussergewoehnliche dinge im dienst, ausserdem verbringen sie viel zeit mit den kollegen. wenn einer von alptraeumen geplagt wird, kriegt das der zimmernachbar eher mit als der buliprof. die teilen sich zwar im traininngslager oder so zwar auch die zimmer, beim FWmann ist das aber doch oefter. FWmaenner essen zusammen usw, auch dort kann einer eher verhaltensaenderungen feststellen. stimmt doch, oder?

    Einmal editiert, zuletzt von Wilde18 ()

  • Problem ist, dass die richterliche Unterbringung gerade mal ein paar Tage andauert und dies ist eher die Regel, als die Ausnahme. Hinzu kommt, dass Eigengefährdung nicht gerade leicht zu attestieren ist.


    Eine richterliche Unterbringung wird zeitlich auf mehrere Wochen begrenzt, mit der Option auf Erweiterung. Da ist nichts mit wenigen Tagen, ausser in Einzelfällen. Im zweiten Punkt gebe ich dir recht.

    Zitat

    Armer Mann trifft reichen Mann und sehn sich an. Da sprach der Arme zum Reichen: "Wär ich nicht arm, wärst Du nicht reich!"


    Bertolt Brecht

  • Eine richterliche Unterbringung wird zeitlich auf mehrere Wochen begrenzt, mit der Option auf Erweiterung. Da ist nichts mit wenigen Tagen, ausser in Einzelfällen. Im zweiten Punkt gebe ich dir recht.



    Hast natürlich recht. Die richterliche Unterbringsdauer bestimmt natürlich der Richter, meinte vielmehr die freiwillig bzw. von der Polizei gerbrachten Untergebrachten.