Beiträge von TonyMarschall

    Rechtsschutzversicherungen tragen in der Regel keine Kosten für Strafsachen. Sobald der Vorwurf auf ein vorsätzliches Delikt lautet wird nichts übernommen. Prozesskostenhilfe gibt's im Strafrecht nicht und Pflichtverteidiger bekommt man auch nur unter gewissen Voraussetzungen.


    Dass du solche Meldungen nicht hörst ist klar. Im Gegenzug hörst aber auch nicht wenn Polizei Unschuldige anzeigt.

    Die Fanhilfen bieten Unterstützung für alle Mitglieder, die in Konflikte mit Polizei, Justiz, etc geraten sind. Das sind nicht nur Chaoten. Und wenn man sich gerade mal durchliest, was Nürnberg erreicht hat, dann ist da schon einiges schief gelaufen im Rechtstaat.

    Ich habe mal etwas bei der Rot Weißen Hilfe gelesen. Ist einige Zeit her, aber ehrlich gesagt reicht mir das was ich da sah. Im übrigen ist dies nur ein Zusammenschluß von Anwälten, die damit werben, Chaoten, die bei Fußballspielen aufgefallen sind zu helfen. Gibts in anderen Städten unter anderen Namen ebenso.
    Wie Du weißt, bin ich gegen Gewalt beim Fußball. Damit meine ich nicht das sich Beschimpfen während dem Spiel oder meinetwegen auch nachher. Sondern Gegner körperlicher Gewalt deren Opfer ich schon geworden bin. Also denke ich mal brauche ich mir nicht durchlesen, was solch ein Zusammenschluß von gewinnorientierten Anwälten (oder sind sie auch Mitglieder dieser Szene) von sich gibt. In dem Bericht über den Studenten war ja schön zu lesen, wie fähig die Anwälte doch so sind. Oder war der Student so dämlich dem Anwalt tatsächlich nicht alles gesagt zu haben? Egal, sein Problem.
    Ich freue mich aber über jeden überführten Straftäter und hoffe dass dies irgendwann einmal Früchte trägt.


    Aber ich hoffe auch, dass der Verein, die Politik und die Polizei aus solchen Spielen wie dem KSC-Spiel lernen und ihrerseits begangene Fehler nicht noch einmal machen.


    EDIT: Hier mal ein Link für alle Interessierten. Viele Hilfen anderer Städte um Chaoten möglichst gut zu vertreten. :flow:


    Sorry aber totaler Quatsch was Du hier schreibst. Hauptsache wieder schön im schwarz weiß Denken drin. Die ach so bösen Fanhilfen, die nur geldgierige Anwälte unterstützen um Chaoten möglichst gut zu vertreten. Willkommen in einer Welt von Springerpresse und Co!

    Schwieriges Thema, zu entscheiden was da abging. Aber für mich ist die Kritik in der Form wie sie in dem Artikel vorgetragen wird so nicht nachvollziehbar. Es wird allgemein davon gesprochen, dass Personen seitens des FCK angeschrieben wurden, sich zu einem Sachverhalt zu äußern. Das bedeutet, sie müssen nachweislich beteiligt gewesen sein und auch Namentlich bekannt sein. Des weiteren wird geschildert, dass sich ja FCK-Fans schützend vor die KSC Chaoten gestellt haben. Alles unter dem Deckmantel der Zivilcourage. Welche ja auch hier heraufbeschworen wird. Da frage ich mich aber ernsthaft, inwieweit die FCK-Fans selbst Gewalt angewendet haben. Und ist diese Gewanlt dann legitimiert unter dem Begriff Zivilcourage? Oder waren es nicht den Beschreibungen nach auch solche Fans, die laut Schilderungen auch hier im Forum mehr oder weniger nur drauf gewartet haben sich zu prügeln?
    Wenn ich mir die Seite dieser Rot-Weißen Hilfe anschaue, wird mir schon klar, was dahinter steckt. Es sind Anwälte, die so versuchen neue Klienten zu gewinnen. Es kann nicht sein, dass hier versucht wird Gewalttaten zu legalisieren nach dem Motto "Was die dürfen dürfen wir auch und weil wir es aus "Zivilcourage" tun ist es legal. Fehlt nur noch, dass die nen Orden für die Schläger fordern. Wenn nach dieser Logik in Deutschland gehandelt würde, hätten wir Amerikanische Verhältnisse hier.
    Ich will damit aber nicht diejenigen kritisieren, welche sich den KSClern entgegenstellten und versuchten diese auf friedliche Weise, meinetwegen auch Selbstverteidigend zurück zu halten. Es geht aus dem Text der Rot-Weißen Hilfe ja auch nicht hervor, welche Beteiligten angeschrieben wurden und wie viele. Aber ich glaube, es waren schon ausgesuchte "Fans" die angeschrieben wurden.


    Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig (§ 32 StGB). Das bedeutet überspitzt gesagt, du kannst in manchen Fällen sogar jemanden umbringen und es kann durch Notwehr gerechtfertigt sein.

    Ein Fall aus Nürnberg.


    Polizist nimmt eigenes Opfer fest - jetzt verliert er seinen Job


    Am Anfang stand ein HSV-Fan, der nach der Partie gegen den Glubb in Nürnberg am 21.04.2012 auf dem Max-Morlock-Platz stolperte und hinflog. Die Beamten vor Ort verdächtigen sofort einen Glubbfan. Er hätte den Gast aus dem Norden niedergestreckt. Festnahme. Anhänger des FCN, die dies beobachten, tun ihren Unmut kund. Polizeibeamte stellen sich zwischen Fans und Festgenommenen in Formation auf.


    Eine allerdings nicht für Jedermann erkennbare, reichlich unklare Polizeikette – teilweise laufen Personen hindurch, andere dagegen werden zurückgeschubst und umher geschoben. Eine blonde Polizistin verbreitet erhebliche Hektik. Eine Beobachterin der Szenerie: „Es machte den Eindruck, dass die Polizistin und ein glatzköpfiger Beamter sehr aggressiv waren. Ich denke, das war der Grund, warum ich mit meinem Handy angefangen habe, diese Situation zu filmen.“


    Dies beobachtet auch RSH-Vorstandsmitglied Klaus (Name geändert). Eine völlig unnötige Eskalation droht in seinen Augen. Das will er vermeiden. Klaus stellt sich mit dem Rücken zur Polizei vor die Fans. Er bedeutet ihnen - deutlich sichtbar: Geht zurück ins Stadion! Und tatsächlich, die Personen beruhigen sich, weichen zurück, entfernen sich immer weiter von den Polizeibeamten.


    Plötzlich: Der Schlag mit dem Einsatzstock


    Doch nun wendet sich urplötzlich das Blatt. Statt eine Deeskalationsstrategie zu fahren, wie immer wieder zu lesen ist, setzt ein Polizeibeamter ohne jeden Grund Klaus von hinten mit dem Schlagstock einen Schlag auf die Schulter. Verdattert dreht sich Klaus um 180 Grad, will fragen was das soll. Dann geht alles blitzschnell:


    Der Beamte, den Knüppel noch in der rechten Hand, holt aus und verpasst Klaus mit der Rechten einen Faustschlag ins Gesicht. Klaus taumelt, wird aufgefangen, hingestellt und bekommt vom gleichen Beamten Pfefferspray (bereits in der linken Hand gehalten) aus kürzester Entfernung mitten ins Gesicht. Und das alles vor den Augen der Fans, die eigentlich schon auf dem Weg zurück ins Stadion waren. Sie eilen in Richtung des Attackierten. Nun geht es richtig los:


    1. Circa zehn Polizisten „prügeln“ und „pfeffern“ wie auf Kommando nun auf nahezu jeden Umstehenden ein.


    2. Ein weiterer Fan, der gebückt und in die Knie gegangen neben einem Baum kauert und die Hände als Schutz über den Kopf hält, wird von zwei Polizisten dermaßen mit dem Knüppel bearbeitet, dass später in den Gerichtsverhandlungen doch tatsächlich ein Kollege offen und ehrlich aussagt, dass er seine Kollegen zum Einhalt ihrer übertriebenen Gewaltanwendung ermahnen musste. Und auch bei dieser Aktion ist wieder der Beamte am Werk, der zuvor durch die Attacke gegen Klaus die Eskalation ausgelöst hat.


    3. Einer unserer RSH-Anwälte, der sich als solcher auch gegenüber den Beamten zu erkennen gibt und zur Ruhe mahnt, wird weggedrängt und von einer Polizistin mittels Pfefferspray verletzt.


    4. Klaus (blind vom Pfefferspray), im Getümmel gestürzt, liegt am Boden. Ein Polizist beugt sich zu dem wehrlos am Boden Liegenden und versetzt ihm nochmals eine Ladung Pfefferspray ins Gesicht. Wie sich später herausstellt, ist es wieder der gleiche Beamte wie in den vorausgegangen Aktionen.


    Die Fans sammeln ihre Verletzten ein und gehen zurück ins Stadion, um diese zu verarzten.


    „Es zieht einem den Boden unter den Füßen weg“


    Auch Klaus wäscht sich die Augen aus, will sich erst einmal besinnen. Doch als ob das Geschehene nicht schon unglaublich genug gewesen wäre: Ausgerechnet der Angreifer erspäht Klaus, als er das Stadion durch das Tor verlassen will, und erklärt ihm die vorläufige Festnahme. Stunden auf der Wache folgen. Eine Anzeige wegen Körperverletzung und Widerstand selbstverständlich auch.


    „Das ist der Moment, wo es einem den Boden unter den Füßen wegzieht“, sagt Klaus. Aus dem Versuch, deeskalierend einzugreifen, wird ein Gegenangriff durch Polizeibeamte. Schläge, Pfefferspray. Und derselbe Beamte dreht sogleich den Spieß um, will seine Machtposition behaupten. Und Klaus weiß natürlich, als er auf der Wache ausharrt, was das für ihn bedeutet. Am Ende wird man dem Beamten glauben und nicht ihm.


    Resignation in der ganzen Fanszene. Der Vorfall spricht sich schnell herum. Noch am selben Abend liegen der Rot-Schwarzen Hilfe zwei Videos von den Vorgängen auf dem Max-Morlock-Platz vor. Videos, die erst einmal Mut machen, denn sie zeigen, dass Klaus den Fans zum Zurückweichen gewunken hat und dass dabei plötzlich der Schlagstock in seine Richtung ging.


    Gegenanzeige mit Fan-Videos


    Klaus stellt Strafanzeige durch seinen RSH-Anwalt gegen den Beamten. Die „Beweisvideos“ werden der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt. Die Kriminalpolizei wird von der Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen beauftragt, „K 47“ - Abteilung für interne Ermittlungen. Zeugen werden vorgeladen. Ihnen werden Videos vorgehalten.


    Nun taucht auch tatsächlich ein Film des „Beweismitteltrupps“ der Polizei von diesem Tag auf. Erstaunlich. Ein Video allerdings, das von deutlich besserer Qualität als die Fanvideos ist und noch dazu aus einer besseren Sichtperspektive gefilmt wurde.


    Eine klare Sache also? Auch auf dem Polizeivideo zeigt sich deutlich der Schlagstock, der Faustschlag, das Pfefferspray. Und man sieht, dass es keinen Angriff von Klaus gab und ebenso wenig vom später eingepfefferten Anwalt.


    Zum Verzweifeln?


    Klare Sache - das meint auch die Kriminalpolizei. „K 47“ kommt zu dem Schluss: Keine Straftaten der drei Beamten, gegen die inzwischen ermittelt wird. Zum Verzweifeln, wenn einer internen Ermittlungsgruppe die notwendige Distanz fehlt, Taten von Polizeibeamten zutreffend zu bewerten.


    Doch es kommt zu einer Wende. Die Staatsanwaltschaft schließt sich dem Bericht der Kripo nicht ungesehen an. Sie lädt noch einmal Zeugen vor, lässt die Videos vorhalten. Und klagt an. Drei Beamten wird der Prozess gemacht:
    Der Polizistin wegen gefährlicher Körperverletzung (Pfeffersprayeinsatz gegen RSH-Anwalt). Das Amtsgericht verhängt 8400 Euro Geldstrafe (120 Tagessätze). Doch ihre Berufung lohnt sich für sie. Sie bekommt eine Einstellung nach §153 a StPO, Geldauflage: 500 Euro.
    Polizist 1, angeklagt der gefährlichen Körperverletzung (Schlagen des gebückten Fans). Amtsgericht: 8 Monate Bewährung, Geldauflage 4000 Euro. Landgericht und Oberlandesgericht bestätigen das Urteil des Amtsgerichts. Der Beamte muss sich noch einem Disziplinarverfahren stellen.
    Polizist 2, angeklagt der dreifachen gefährlichen Körperverletzung (Angriff auf Klaus, Schlagen des gebückten Fans, Pfeffersprayeinsatz gegen Klaus am Boden liegend). Amtsgericht: 12 Monate Bewährung, Geldauflage 4000 Euro. Landgericht und Oberlandesgericht bestätigen das Urteil des Amtsgerichts. Der Beamte verliert damit seinen Beamtenstatus und wird aus dem Dienst entlassen.
    Das Ermittlungsverfahren gegen Klaus wird nach §170 Abs. II StPO eingestellt


    Zum Aufhorchen!


    Was ist das Fazit? Die Justiz funktioniert? Beamte werden bestraft, wenn sie sich falsch verhalten? Es wäre ein realitätsfremdes Resümee. Denn Polizeibeamte genießen bei Gericht einen Vertrauensvorschuss. Gegen die Aussage von Polizeibeamten ist vor Gericht selten ein Kraut gewachsen.


    Aufhorchen lässt allerdings, was der Oberstaatsanwalt in seinem Plädoyer beim Amtsgericht sagt: „Wenn das Verfahren bei einem unerfahrenen Staatsanwalt gelandet wäre, es wäre eingestellt worden. Und ohne die Videos? Sind wir ehrlich - man hätte den Beamten geglaubt.“


    Das Polizeivideo


    Und das Polizeivideo? Was wäre mit dem passiert, wenn es keine Fan-Videos gegeben hätte? Wäre es jemals in den Akten aufgetaucht? Wäre es bearbeitet worden? Wir wissen, dass es Polizeivideos gibt, die nie jemand sehen soll. Erst vor wenigen Tagen sprach das Landgericht Dresden einen Angeklagten frei, der vom Amtsgericht zu fast 2 Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen Landfriedensbruchs verurteilt wurde. Weil die Polizei das „Beweisvideo“ zusammengeschnitten hatte. "Es ist doch der Hammer, dass hier Leute ins Gefängnis kommen, weil ein Polizist ein Video derart zusammenschneidet, dass es für die Anklage passt“, zitiert der Spiegel den Verteidiger.


    Auch im hiesigen Verfahren wurde vor allem von den Polizeizeugen alles getan, um ihre Kollegen zu schützen, wurde händeringend nach Entlastung für die Beamten gesucht. All das war jedoch mit den Videos nicht in Einklang zu bringen. So blieb den Richtern nichts anderes übrig, als einen Beamten aus dem Dienst zu entfernen. Die Körperverletzungen konnten nicht wegdiskutiert werden.


    Das Ansehen bzw. die Glaubwürdigkeit von Polizeibeamten wird nach wie vor bei Staatsanwaltschaften und Gerichten unverhältnismäßig hoch eingeschätzt, vor allem aber nicht kritisch hinterfragt. Ihnen wird zugebilligt, neutral zu sein, selbst wenn sie selbst im Mittelpunkt des Geschehens standen. Und so geschieht es dann, dass das Opfer vom eigenen Täter festgenommen wird. Selten wird es so ein Ende nehmen wie in diesem Fall.

    Die Mehrheit der FCK Fans die geholfen haben war unvermummt. Selbst wenn einige Leute sich dabei vermummt haben, möchte ich das denen net mal übel nehmen. Für die Polizei wird es wohl erstmal keinen Unterschied machen, dass die FCK Fans sich denen nur entgegengestellt haben. Um von ihrem Versagen abzulenken, werden die auch gegen FCK Fans ermitteln.



    Hier übrigens eine ganz gute Stellungnahme zu dem Thema:



    Ich kann Eure Zugerfahrungen auch von früher bestätigen. Nur es gibt seit 2010 private Sonderzüge vom FCK selbst organisiert. In diesen Sonderzügen gab es die von Euch oben benannten Vorfälle nicht. Das Hausrecht in diesen Zügen unterliegt den Helfern der Sonderzüge. Diese gehen auch gegen Verfehlungen vor was bis zum Ausschluss von der Fahrt führen kann.


    http://www.der-betze-brennt.de…opic.php?t=14895&p=701037 hier kann man sich darüber mal informieren.