Welche Funktion hat Toppmöller?
Dies ist die erste Frage, die zu neuen Reibungspunkten führen kann.
Der Aufsichtsrat ist ein Gremium, das den geschäftsführenden Vorstand überwacht. Dieser ist dem Aufsichtsrat Rechenschaft schuldig.
Meines Wissens bestellt der Aufsichtsrat normalerweise den Vorstandsvorsitzenden oder den gesamten Vorstand.
Das operative Geschäft und Personalfragen werden vom Vorstand geregelt.
Nun kenne ich nicht die Besonderheiten des Vereinsrecht, speziell im Profifußball. Details werden in der Satzung geregelt.
Diese konnte ich leider auf der FCK-Seite nicht aufrufen (Error 404 im Download-Bereich und leere Seite im Vereins-Menü).
Ich kann es mir schwerlich vorstellen, dass es zulässig ist, Aufsichtsfunktion und operatives Geschäft zu mischen, da dann die Funktion des Aufsichtsrates ad absurdum führt, da er seine eigenen operativen Tätigkeiten überwachen würde.
Die Frage, ob Toppmöller nun der Vorgesetzte von Rekdal und Schjönberg ist, konnte man nicht beantworten - lt. dem Reporter auch auf mehrmaliges nachfragen an Göbel in der PK nicht.
Ich sage mit 95 % Sicherheit, er ist es nicht, denn dann wäre er im operativen Geschäft und im Kontrollgremium und dies ist nicht zulässig.
Hierzu die Definition des Aufsichtsrates in Wikipedia (auch wenn es schwerpunktmäßig um Kapitalgesellschaften geht gibt es eine Analogie):
"Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats
Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, die Geschäftsführung – also den Vorstand – zu überwachen (§ 95 AktG). Hierzu kann der Aufsichtsrat (oder einzelne Mitglieder) vom Vorstand jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Der Aufsichtsrat kann die Bücher der Gesellschaft sowie die Vermögensgegenstände prüfen oder prüfen lassen. Der Aufsichtsrat kann Hauptversammlungen einberufen.
Eine Reihe von Geschäften (z. B. Kauf und Verkauf von Tochtergesellschaften) sollen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgenommen werden.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Vorschlag für die Gewinnverteilung und den Lagebericht zu prüfen und der Hauptversammlung darüber zu berichten.
Der Aufsichtsrat vertritt die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand."
Hier bedarf es gründlich klarer Aussagen, da ansonsten die Unruhe weitergeht!