Das ist nicht nur Wucher sondern ein Verstoß gegen den Paragraph 6 des Gaststättengesetztes, das sogenannte, umgangssprachliche "Apfelsaftgesetz". Hört sich jetzt vielleicht im ersten Moment blöd an, ist aber wirklich so.
Das Gaststättengesetz beinhaltet den Paragrafen GastG § 6 - Ausschank alkoholfreier Getränke. Er besagt, dass das günstigste alkoholfreie Getränk - auf 1 Liter bezogen - günstiger sein muss als das günstigste alkohlische Getränk. Ziel ist die Alkohol-Prävention, insbesondere im Jugendschutz.
Nicht günstiger, sondern maximal gleichpreisig. Das war durchaus gegeben. Teuer war's trotzdem -aber Wucher? Ich kann nicht sagen, wie hier gerechnet werden müsste.