Würden die Vereine sich nicht freiwillig den Regularien des DFB unterwerfen, wären sie erst gar nicht dabei!
Das ist richtig und hatte ich ja schon geschrieben. Wem es nicht passt, müsste konsequent draußen bleiben oder den DFB verlassen, damit dann aber auch den bisherigen aktiven Spielbetrieb. Ansonsten bleibt nur, die Entwicklung innerhalb des Verbands aktiv mitzugestalten und auf eine Änderung von Satzung/Statuten/Spielordnung hinzuwirken.
Dennoch hat der DFB ihn mit eienr Geldstrafe belegt. Damit stellt sich der DFB über das Grundgesetz.
Ist das so?
Die Kritik von Löh war nach meinem Empfinden in Ordnung, auch in der gewählten Wortwahl. Aber man kann da auch anderer Ansicht sein. Jemanden "Cornflakes" zählen lassen gehen bedeutet doch nichts anderes, als zu behaupten, dass er nur für die einfachsten (dümmsten) Arbeiten geeignet ist. Das ist eine die Integrität des SR untergrabende Kritik und insoweit beleidigend. Das hat der DFB im Sinne der Statuten und Spielordnung geahndet.
Eine Beleidigung ist auch nach § 185 StGB strafrechtlich verfolgbar. Ein Gericht hätte also im Zweifel und unter Abwägung der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG zu entscheiden, ob es in der Aussage von Löh eine Beleidigung sieht oder eine strafrechtlich unrelevante Meinungsäußerung.