Beiträge von Sebastian

    Die Sportgerichtsbarkeit ist nicht für den (einzelnen) Fan da. Hier werden die Vereine für das Verhalten der Fans bestraft. Es obliegt dem Verein, den so durch diese Fans entstandenen Schaden an die dafür verantwortlichen Täter weiterzugeben, also diese in Regress zu nehmen; im Bestreitensfall dann vor einem ordentlichen Gericht. Das ist mit sehr viel Aufwand (Identifizierung des/der Täter) verbunden, beansprucht beim Verein Zeit und finanzielle Mittel und kann im "schlimmsten" Fall dazu führen, dass entweder die Täterschaft vor Gericht als nicht nachgewiesen betrachtet wird oder selbst bei Nachweis ein entsprechender Titel (Urteil) "wertlos" ist, weil der/die Täter vermögenslos sind.


    Dennoch ist es m.E. Aufgabe der Geschäftsführung eines Vereins, diesen Schaden so gut es geht vom Verein abzuwenden. Es wird dabei aber auch immer abzuwägen sein, ob ein entsprechendes Verfahren zum Erfolg führt. Solange die Täterschaft nachweisbar ist, sollte m.E. immer ein ordentliches Verfahren geführt werden, um den Anspruch des Vereins zu sichern.


    Edit: Wenn ein Verein diesem "Auftrag" nicht nachkommt, mag jeder für sich selbst entscheiden, in wie weit er da von "seinem" Verein enttäuscht ist. Aus meiner Sicht gibt es kein stichhaltiges Argument, etwaige Täter nicht zu verfolgen.

    ...und auf Kunstrasen in diesem Wettbewerb auch nicht gespielt werden darf

    Das mit dem Fassungsvermögen ist nachvollziehbar, dementsprechend auch der Sicherheitsbedarf. Aber seit wann darf denn nicht auf Kunstrasen gespielt werden? Ist im normalen Ligabetrieb doch auch gestattet, es gibt Vereine, die ihren Ascheplatz in einen Kunstrasenplatz umgewandelt haben und gar keine andere Spielstätte vorrätig halten. Ich kann auch nicht erkennen, woher die Rheinpfalz ihre Weisheit her hat, eine Quelle wird nicht angegeben.

    Ich habe es noch nicht kapiert ... grundsätzlich ist T1 tatsächlich ganzjährig an Ü18 frei verkäuflich.


    Allerdings handelt es sich bei dieser Art der Pyrotechnik um den bestimmungsgemäßen Einsatz in Theatern und auf Bühnen und darf eben keinesfalls einfach so das ganze Jahr über gezündet werden. Zudem: Der Einsatz von Pyrotechnik bei T1 ist immer anzeigepflichtig. Der Einsatz von Pyro in Versammlungsstätten ist immer genehmigungspflichtig. Der Einsatz in Versammlungsstätten muss von den zuständigen Abteilungen für vorbeugenden Brandschutz der Feuerwehr genehmigt werden. Darüber hinaus muss der Betreiber der Versammlungsstätte der Verwendung zustimmen.


    Und damit eigentlich "unmöglich". Keine Behörde wird das Verwenden von T1-Pyrotechnik in Menschenmassen genehmigen, ebenfalls keine Feuerwehr. Der Betreiber des Stadions hat auch kein Interesse an der Durchführung und ggf. Haftung hieraus. Unabhängig vom SprengG ist in den meisten Hausordnungen die Verwendung von Pyrotechnik (unabhängig deren Zulassung) untersagt.


    Kommen wir zur "Lösung": Das kontrollierte Abbrennen von Pyrotechnik müsste im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen

    • nach Anzeige und Genehmigung in ausgewiesenen Bereichen und deutlicher Abgrenzung zu den übrigen Zuschauern stattfinden;
    • nur durch benannte und nach SprengG befähigte Personen erfolgen, die im Übrigen auch haften.

    Hierfür geeignete Bereiche können im Grunde nur der Innenraum vor den Blöcken sein, da diese i.d.R. deutlich von den übrigen Zuschauern abgegrenzt sind. Innerhalb eines Blocks m.E. nicht möglich, da die Einhaltung eines notwendigen und großzügigen Sicherheitsabstands nicht gewährleistet werden kann.


    Selbst unter der Annahme, dass man eine entsprechende Lösung in den Stadien erarbeiten könnte, wäre damit aber das Stilmittel der Ultras und vor allem deren Verständnis von Selbstbestimmung konterkariert; feste ausgewiesene Bereiche, womöglich außerhalb bzw. vor den Blocks lassen den Einsatz von Pyrotechnik nur noch geregelt und damit nicht "frei" zu, Choreos wären nicht mehr individuell mit Pyrotechnik zu unterstreichen, sondern hätten ja - bis auf farbliche und blinkende Abweichungen - immer einen festen äußerlichen Erscheinungscharakter.


    Selbst unter der Annahme, dass auch dies von den Ultras getragen wird ... wie lange wird es wohl dauern, bis die so verordnete Selbstaufgabe von Selbstbestimmung zu einer entsprechenden Unzufriedenheit führt und das Zündeln wieder unkontrolliert und inmitten von Menschenmengen stattfinden wird, wie es bereits jetzt praktiziert wird?


    Ich persönlich glaube nicht daran, dass die Ultras diesen Teil ihrer "Kultur" aufgeben werden oder eine Regelung akzeptieren werden. Und bislang zeichnen sich die dafür verantwortlichen Personen gerade nicht durch fachmännischen Einsatz von Pyrotechnik aus, auch wenn bislang kaum Personenschäden zu beklagen sind. Es ist bis jetzt nahezu immer gutgegangen und es wird - auch innerhalb dieser Gruppen - erst dann ein Umdenken geben, wenn Personen im direkten Umfeld schwerste Verletzungen erleiden.

    Naja, wenn ich es jetzt dann richtig verstanden habe, kostet das Telekom-Abo 9,95 Euro im Monat und ist lediglich eine Ein-Endkunden-Lizenz ... also nur auf einem Endgerät nutzbar. Einen zweiten Zugang bietet die Telekom aber nicht an, jedenfalls nicht über eine entsprechende Staffelung. Ergo müsste Südtribüne dann ein zweites reguläre Abo abschließen, nur damit er in den Fällen, in denen er nicht Zuhause oder zusammen mit der Liebsten unterwegs ist, beide gleichzeitig auf den Inhalt zugreifen können. Dann sind wir schon bei 20 Euro im Monat nur für das, was die Telekom unter Telekom-Sport anbietet. Das ist dann im Verhältnis zu Sky oder Netflix schon sehr teuer.

    Nun, Sky verlangt aber auch eine andere Gebühr für deren Abos, da ist die Telekom ja weit von entfernt (sicherlich auch ohne vergleichbare Angebotsvielfalt bzw. enthaltene Sportarten). An einen festen Ort bist du ja nur als Entertain-TV Kunde gebunden, wobei du auch dort einen Online-Zugriff hast, es könnte also einer TV schauen und der Zweitnutzer online, das funktioniert bestens.


    Das mit dem Gastzugang etc. kann ich nachempfinden und würde eine solche Lösung auch begrüßen. Grundsätzlich ist aber die Telekom frei in der Gestaltung ihrer Angebote, als alleiniger Rechteinhaber natürlich monopolistisch zum Nachteil der Interessenten.

    Irgendwie doof das das nicht geht, aber Telekom halt

    Ich möchte die Telekom eigentlich nicht verteidigen, aber wieso macht man aus der an 1 Endgerät gekoppelten Nutzungsmöglichkeit einen Vorwurf? Jetzt kommt mir keiner damit, dass ich an einen TV-Anschluss beliebig viele Endgeräte hängen kann. Das Streaming-Angebot ist grundsätzlich nur für einen Kunden (Nutzer) gedacht, mehr Nutzungsmöglichkeiten steigern i.d.R. auch die Kosten und das halte ich auch für legitim.

    Peinlich in der Tat, aber aus diesem Vorgang darauf zu schließen, dass einfach nur die Namen der Beschuldigten ausgetauscht und am Fließband Urteile in Sachen Pyrotechnik produziert werden (kopieren, einfügen, abschicken), ist eine sehr boshafte Unterstellung. Zumal der Autor durch eigene Recherche herausgefunden hat, dass es sich offensichtlich um einen Schreibfehler handelt, der auf den aufeinanderfolgenden Spruchsitzungen in Sachen Jena und Uerdingen beruht. Darüber hinaus ist das Verwenden von Textbausteinen bzw. das Kopieren von Texten weit verbreitet und geschieht i.d.R. ohne solche Fehler.


    Aber die Stimmungsmache ist eindeutig und abzulehnen.