Du kennst aber shcon den Unterschied zwischen Vor- und Nachnamen?
Ein Becker heisst auch in Russland Becker.
Du kennst aber shcon den Unterschied zwischen Vor- und Nachnamen?
Ein Becker heisst auch in Russland Becker.
Mir ist der Unterschied bewusst, und ich hatte es ja auch vom Vornamen, Herr Professor
Du kennst aber shcon den Unterschied zwischen Vor- und Nachnamen?
Ein Becker heisst auch in Russland Becker.
Normalerweise wird der Nachname eingedeutscht, das geht do weit, dass man einen aussucht. Der Vorname bleibt, wird aber deutschen Sprache angepasst. Ein Becker heisst in Russland nicht unbedingt Becker.
Die Diskussion is eigentlich sinnlos. Aber z.B. ein Mesut Özil, Sami Khedira oder auch unser Miroslav Klose spielen auch für Deutschland.
ZitatAlles anzeigenNamensführung von Vertriebenen/Spätaussiedlern nach § 94 Bundesvertriebenengesetz
(BVFG)
Durch das Aufnahmeverfahren in der Bundesrepublik Deutschland ändert sich der bis dahin geführte
Name bzw. die ausländische Schreibweise des Namens nicht. Er kann jedoch für die Zukunft durch
Erklärung beim Standesamt an deutsche Namensformen angepasst werden.
• Ablegen von Vatersnamen
Der Vatersname, den es im deutschen Namensrecht nicht gibt und nicht als weiterer Vorname
anzusehen ist, kann abgelegt werden.
• Annahme der ursprünglichen Form des Familiennamens
Der Geburtsname oder Familienname mit weiblicher Endung kann in seiner ursprünglichen
bzw. männlichen Form angenommen werden.
• Bestimmung der deutschen Form des Familiennamens
Stimmt die Schreibweise des Familiennamens nicht mit der deutschen Aussprache überein
(zum Beispiel Ekstejn), kann die deutschsprachige Form bestimmt werden (zum Beispiel
Eckstein). Die Änderung eines Familiennamens, der gleichzeitig auch Ehename ist, kann nur
gemeinsam von den Ehegatten erklärt werden.
• Übersetzung des Familiennamens
Wenn die Übersetzung des Familiennamens einen im deutschen Sprachraum in Betracht
kommenden Familiennamen ergibt, kann dieser angenommen werden
(Voraussetzung: Bestätigung eines gerichtlich vereidigten Übersetzers).
• Annahme der deutschsprachigen Form eines Vornamens
Gibt es für einen Vornamen (zum Beispiel Vladimir) eine deutschsprachige Form (zum
Beispiel Waldemar), so kann diese angenommen werden. Gibt es für einen Vornamen keine
deutschsprachige Form, so kann ein neuer Vorname bestimmt werden.
• Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens nach deutschem Recht
Wenn als Ehename der russische Name des Mannes geführt wird und die Ehegatten aber
lieber den deutschen Geburtsnamen der Frau als gemeinsamen Familiennamen führen
möchten, so kann der Ehename nach deutschem Recht neu bestimmt werden.
Rechtliche Wirkung
Die Namenserklärung ist verbindlich und kann nicht mehr geändert werden. Sie entfaltet Wirkung für
und gegen alle. Die Erklärung wird wirksam, wenn sie den vorgegebenen Erfordernissen entspricht
und dem zuständigen Standesamt zugeht. Der zur Entgegennahme zuständige Standesbeamte stellt
eine Bescheinigung über die wirksame Namensänderung aus und informiert gleichzeitig die
Meldebehörde. Eine Namenserklärung unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung ist unwirksam!
Erforderliche Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass*
• Registrierschein und Aufnahmebescheid*
• Vertriebenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung*
• Geburtsurkunde im Original*, gegebenenfalls mit Übersetzung in die deutsche Sprache
• gegebenenfalls Heiratsurkunde im Original mit eventueller Übersetzung in die deutsche
Sprache
• gegebenenfalls beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (bisheriges Familienbuch), falls auf
Antrag angelegt
• gegebenenfalls Nachweis über bereits erfolgte Namensänderungen.
Unterlagen mit * sind zwingend vorzulegen. Welche weiteren Dokumente im Einzelfall erforderlich
sind, erfahren Sie bei Ihrem Standesamt.
Allgemeines zur Namenserklärung
Wer volljährig und geschäftsfähig ist, kann seinen Willen zur Namensänderung nur persönlich
erklären. Eine Erklärung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig!
Für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur der gesetzliche Vertreter
die Erklärung abgeben. Ab dem fünften Lebensjahr muss ein Kind in diese Änderung seines Namens
einwilligen.
Kinder zwischen dem 14. und dem 18. Lebensjahr können diese Erklärung nur selbst abgeben. Sie
bedürfen hierzu der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Die Erklärungen sind gebührenfrei.
Anlegung eines Eheregisters auf Antrag
Wer verheiratet ist oder war, kann für die im Ausland geschlossene Ehe beim Standesamt des
Wohnorts die Anlegung eines Eheregisters beantragen (gebührenpflichtig). Damit kann die
Eheschließung und die Namensführung jederzeit mittels einer deutschen Personenstandsurkunde
nachgewiesen werden.
Soviel dazu. Keiner kann einfach so einen komplett neuen Namen wählen. Aber hauptsache halbwissen wieder verbreitet, gell.
Ich beuge jetzt mal dem Fall vor dass du das mit dem Halbwissen an mich gerichtet hast:
• Annahme der deutschsprachigen Form eines Vornamens
Gibt es für einen Vornamen (zum Beispiel Vladimir) eine deutschsprachige Form (zum
Beispiel Waldemar), so kann diese angenommen werden. Gibt es für einen Vornamen keine
deutschsprachige Form, so kann ein neuer Vorname bestimmt werden.
Genau das meinte ich. Aber ist ja auch egal, darum gings in den Thema eigentlich überhaupt nicht
Wundert mich, dass Arthur Abraham noch nicht ins Spiel gebracht wurde, der ja ursprüngl. auch anders hieß.
Sorry, aber mit der Nummer hier könnte auch Dieter Nuhr auftreten. Wenn man das so mitliest, kommt einem schonmald er Gedanke, daß sei das Script für einern D. Nuhrauftritt.
ist euch noch nie aufgefallen das Russlanddeutsche oft die deutschesten Namen überhaupt haben? Natürlich wir auch der Nachnahmen deutsch gebeugt,....sieht auch aus dem Auszug oben...
so what sad red devil lkß