Naja, wobei es mMn aber ein Unterschied ist, ob man freiwillig Pay-TV (sky, etc.) nutzt, oder zwangsläufig (Kabelanschluss), ebenfalls abgesehen von GEZ.
So gesehen, bin ich verdammt froh, dass wir bei uns kein Kabel haben und ich nicht fürs TV gucken Geld bezahlen muss, genau deshalb kommt mir näml. auch kein sky (o.ä.) ins Haus - und was ich (dadurch) nicht seh, seh ich halt nicht. Ganz einfach.
Medien
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Frankenthal könnte sich bald besonders schnell über die weltweite Daten-Autobahn bewegen - Telekom plant Glasfaserkabel-Netz
FRANKENTHAL - Die Telekom ist laut Oberbürgermeister Theo Wieder (CDU) bereit, in Frankenthal ein sogenanntes Giganetz aufzubauen. Die Glasfaserkabel würden deutlich schnellere Übertragungsraten ermöglichen. Die Details zu den Plänen will das Unternehmen demnächst öffentlich präsentieren.
„Sollte die erforderliche Anschlussquote erreicht werden, wäre Frankenthal mit diesem Projekt in der Region federführend, was den Ausbau superschneller Internetverbindungen angeht”, so Wieder. Um das Vorhaben umzusetzen, sei es erforderlich, dass sich 80 Prozent der Haushalte im Kerngebiet der Stadt für solch einen Anschluss entscheiden.
Ein solcher Entschluss sei abhängig von einer Bestellung konkreter Produkte der Telekom, die über das Glasfasernetz übertragen werden. Das Netz stehe bei Nachfrage auch für andere Anbieter zur Verfügung. Für Frankenthal würde dies privat und gewerblich „einen enormen technologischen Fortschritt bedeuten”, so der OB.
Die Telekom wollte sich auf Anfrage noch nicht zu den Details äußern. Diese würden bald umfassend bei einem Pressetermin der Öffentlichkeit vorgestellt, teilte ein Sprecher mit. Wie die Stadt gestern mitteilte, wird am 11. September Näheres zu dem Projekt verkündet.
Das Unternehmen wirbt auf seinen eigenen Internetseiten damit, dass man mit dem Giganetz beispielsweise Unterhaltungsangebote „zu Hause immer in brillanter HD-Qualität empfangen kann und auch auf mehreren Geräten gleichzeitig”. Für Downloads (Herunterladen) seien Übertragungsraten mit bis zu 200 Mbit/s möglich und bei Uploads (Heraufladen) mit bis zu 100 Mbits/s. Beispielsweise könnten 100 Urlaubsfotos mit jeweils zwei MB in Sekunden online angeschaut werden.
Die Giganetze, die es bereits in einigen deutschen Städten wie beispielsweise Hannover, Kiel, Potsdam, Aschaffenburg und Chemnitz gibt, laufen unter der Devise „Fiber to the Home” (übersetzt: Glasfaser ins Haus). Damit endet die Glasfaserleitung nach Telekom-Angaben nicht mehr am Verteilerkasten auf dem Bürgersteig oder im Keller des Hauses, sondern wird bis in die Wohnung geführt. „Dabei werden Daten mittels Lichtsignalen in Lichtgeschwindigkeit transportiert”, so das Unternehmen. Ausgebaut werden jeweils nicht die kompletten Städte, sondern in einem ersten Schritt einzelne Stadtteile.
DIE RHEINPFALZ
Ludwigshafener Rundschau -
Zitat
Internet-Nutzer haben nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei auch im Privatleben von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, entschied der BGH. Deshalb bestehe auch ohne Nachweis eines konkreten Schadens ein Ersatzanspruch. Das gleiche gelte auch für den Telefonanschluss. Konkrete Summen nannte der allerdings BGH nicht.
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Vor allem ist das Internet aber auch dafür geeignet sich Informationen zu beschaffen und fällt damit auch unter Artikel 5 GG. -
Dann erklär das mal deinem Hartz-IV-Berater, dass du ein Anrecht auf ein Tageszeitungsabo hast (das man sich mit Hartz IV definitiv nicht leisten kann); der wird dir was husten.
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Dann erklär das mal deinem Hartz-IV-Berater, dass du ein Anrecht auf ein Tageszeitungsabo hast (das man sich mit Hartz IV definitiv nicht leisten kann); der wird dir was husten.
Das fällt in dieser Form leider nicht unter Artikel 5, positiv unterstützen muss der Staat dich dabei nicht zwingend in allen Fällen, er hat sich das natürlich freiwillig zur Aufgabe gemacht (Sozialstaat), aber bei der Informationsfreiheit ist gemeint, dass man lediglich jemanden nicht daran hindern darf sich Informationen zu beschaffen die geeignet sind.Jetzt kann man natürlich argumentieren das kein Geld dafür zur Verfügung stellen eine Behinderung in diesem Fall ist, aber wird rechtlich nicht so bewertet. Sagen muss man das aber auch nicht dem Berater, der ist nur Bote von dem was die Regierung entscheidet.
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Dann erklär das mal deinem Hartz-IV-Berater, dass du ein Anrecht auf ein Tageszeitungsabo hast (das man sich mit Hartz IV definitiv nicht leisten kann); der wird dir was husten.
Du hast aber ein Anrecht auf Informationen, so bekommst du auch als Hartzler z.B. auch eine GEZ-Befreiung (jetzt Beitragsbefreiung).
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Vorbild Baltikum, insb. Estland: da hat jeder das Recht auf nen kostenlosen I-netzugang. Wenn nicht zu Hause, dann in Bibliotheken etc., ist sogar im Gesetzt verankert.
ZitatPer Gesetz garantiert Estland den Zugang zum Internet. Im ganzen Land gibt es Wi-Fi-Zugangspunkte zum Internet, mit denen die bewohnten Flächen abgedeckt werden. Rund 99 Prozent des Landes sind mit diesem kostenlosen Hot-Spot-Netz abgedeckt. Wer keinen eigenen Rechner hat, darf gratis an einem von 700 öffentlichen Terminals in Postämtern, Bibliotheken oder Dorfläden ins Netz. Eine solche Regelung ist in Europa einmalig. In Estland sind außerdem alle Schulen online. Seit 2005 kann bei Wahlen auch über das Internet abgestimmt werden. Estland verfügt über die meisten Internetanschlüsse pro Kopf weltweit.
Quelle: wikiDas ist schon traumhaft.
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Finde ich aber auch gefährlich. Gerade und insbesondere auch beim Thema Wahlen. Das beinhaltet ja mehrere Aspekte, vor allem weil der Staat wohl die Kontrolle über den Internetzugang hat und diese missbrauchen könnte. Vielleicht mag die Gefahr dazu in Estland weniger bestehen, aber wir Deutschen sind da ja leider etwas vorgeschädigt.
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Was soll daran gefährlich sein? Jeder kann sich doch Zugang verschaffen? Oder ist es gut, die weniger verdienenden auszugrenzen? Ich vertehe gerade deinen Post nicht.