• Naja, wobei es mMn aber ein Unterschied ist, ob man freiwillig Pay-TV (sky, etc.) nutzt, oder zwangsläufig (Kabelanschluss), ebenfalls abgesehen von GEZ.
    So gesehen, bin ich verdammt froh, dass wir bei uns kein Kabel haben und ich nicht fürs TV gucken Geld bezahlen muss, genau deshalb kommt mir näml. auch kein sky (o.ä.) ins Haus - und was ich (dadurch) nicht seh, seh ich halt nicht. Ganz einfach.

    Alles nur subjektive Wahrnehmungsdefizite! :kritisch:


  • DIE RHEINPFALZ
    Ludwigshafener Rundschau

    „Es ist noch keiner vom Ball erschossen worden!"

    - Gerry Ehrmann -

  • Zitat

    Internet-Nutzer haben nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei auch im Privatleben von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, entschied der BGH. Deshalb bestehe auch ohne Nachweis eines konkreten Schadens ein Ersatzanspruch. Das gleiche gelte auch für den Telefonanschluss. Konkrete Summen nannte der allerdings BGH nicht.


    Stern

    „Es ist noch keiner vom Ball erschossen worden!"

    - Gerry Ehrmann -

    Einmal editiert, zuletzt von PFALZADLER ()


  • Vor allem ist das Internet aber auch dafür geeignet sich Informationen zu beschaffen und fällt damit auch unter Artikel 5 GG.

    Bei einem Fußballspiel verkompliziert sich allerdings alles durch die Anwesenheit der gegnerischen Mannschaft. (Jean Paul Sartre)

  • Dann erklär das mal deinem Hartz-IV-Berater, dass du ein Anrecht auf ein Tageszeitungsabo hast (das man sich mit Hartz IV definitiv nicht leisten kann); der wird dir was husten.

  • Dann erklär das mal deinem Hartz-IV-Berater, dass du ein Anrecht auf ein Tageszeitungsabo hast (das man sich mit Hartz IV definitiv nicht leisten kann); der wird dir was husten.


    Das fällt in dieser Form leider nicht unter Artikel 5, positiv unterstützen muss der Staat dich dabei nicht zwingend in allen Fällen, er hat sich das natürlich freiwillig zur Aufgabe gemacht (Sozialstaat), aber bei der Informationsfreiheit ist gemeint, dass man lediglich jemanden nicht daran hindern darf sich Informationen zu beschaffen die geeignet sind.


    Jetzt kann man natürlich argumentieren das kein Geld dafür zur Verfügung stellen eine Behinderung in diesem Fall ist, aber wird rechtlich nicht so bewertet. Sagen muss man das aber auch nicht dem Berater, der ist nur Bote von dem was die Regierung entscheidet.

    Bei einem Fußballspiel verkompliziert sich allerdings alles durch die Anwesenheit der gegnerischen Mannschaft. (Jean Paul Sartre)

  • Dann erklär das mal deinem Hartz-IV-Berater, dass du ein Anrecht auf ein Tageszeitungsabo hast (das man sich mit Hartz IV definitiv nicht leisten kann); der wird dir was husten.


    Du hast aber ein Anrecht auf Informationen, so bekommst du auch als Hartzler z.B. auch eine GEZ-Befreiung (jetzt Beitragsbefreiung).

    Zitat

    Armer Mann trifft reichen Mann und sehn sich an. Da sprach der Arme zum Reichen: "Wär ich nicht arm, wärst Du nicht reich!"


    Bertolt Brecht

  • Vorbild Baltikum, insb. Estland: da hat jeder das Recht auf nen kostenlosen I-netzugang. Wenn nicht zu Hause, dann in Bibliotheken etc., ist sogar im Gesetzt verankert.


    Zitat

    Per Gesetz garantiert Estland den Zugang zum Internet. Im ganzen Land gibt es Wi-Fi-Zugangspunkte zum Internet, mit denen die bewohnten Flächen abgedeckt werden. Rund 99 Prozent des Landes sind mit diesem kostenlosen Hot-Spot-Netz abgedeckt. Wer keinen eigenen Rechner hat, darf gratis an einem von 700 öffentlichen Terminals in Postämtern, Bibliotheken oder Dorfläden ins Netz. Eine solche Regelung ist in Europa einmalig. In Estland sind außerdem alle Schulen online. Seit 2005 kann bei Wahlen auch über das Internet abgestimmt werden. Estland verfügt über die meisten Internetanschlüsse pro Kopf weltweit.


    Quelle: wiki


    Das ist schon traumhaft.

    Alles nur subjektive Wahrnehmungsdefizite! :kritisch:

  • Finde ich aber auch gefährlich. Gerade und insbesondere auch beim Thema Wahlen. Das beinhaltet ja mehrere Aspekte, vor allem weil der Staat wohl die Kontrolle über den Internetzugang hat und diese missbrauchen könnte. Vielleicht mag die Gefahr dazu in Estland weniger bestehen, aber wir Deutschen sind da ja leider etwas vorgeschädigt.

  • Was soll daran gefährlich sein? Jeder kann sich doch Zugang verschaffen? Oder ist es gut, die weniger verdienenden auszugrenzen? Ich vertehe gerade deinen Post nicht.

    Zitat

    Armer Mann trifft reichen Mann und sehn sich an. Da sprach der Arme zum Reichen: "Wär ich nicht arm, wärst Du nicht reich!"


    Bertolt Brecht