Gericht spricht Kindermörder Gäfgen Schmerzensgeld zu

  • Überlegt euch mal, es wäre EUER Kind und dann wollt ihr doch auch, das jede Möglichkeit genutzt wird um es lebend wiederzufinden. Würdet Ihr nicht auch selbst dann Gewalt anwenden nur um zu erfahren wo es ist? Ich kann jetzt nicht glauben das auch nur ein einziger diese Frage mit Nein beantworten würde... :gruebel:

    1. Bitte bei den Fakten bleiben! Es hat niemand Gewalt angewendet um sein eigenes Kind zu retten, das wäre eine völlig andere Situation, dafür würde es auch nie im Leben Schmerzensgeld geben. Die Polizei hat dem Täter Folter angedroht.


    2. Ich finde auch, dass der Polizist moralisch richtig gehandelt hat und würde an seiner Stelle genauso handeln. Trotzdem bleibt die Androhung von Folter gegen die Menschenwürde und muss bestraft werden. Im Grundgesetz steht nun mal "die Würde des Menschen ist unantastbar" und nicht "die Würde des Menschen ist unantastbar, außer ein Kind ist in Gefahr". Wenn der Polizist in diesem Fall die Menschenwürde für antastbar hielt, dann muss er persönlich dafür gerade stehen, aber juristisch ist und bleibt es eindeutig.


  • 2. Ich finde auch, dass der Polizist moralisch richtig gehandelt hat und würde an seiner Stelle genauso handeln. Trotzdem bleibt die Androhung von Folter gegen die Menschenwürde und muss bestraft werden. Im Grundgesetz steht nun mal "die Würde des Menschen ist unantastbar" und nicht "die Würde des Menschen ist unantastbar, außer ein Kind ist in Gefahr". Wenn der Polizist in diesem Fall die Menschenwürde für antastbar hielt, dann muss er persönlich dafür gerade stehen, aber juristisch ist und bleibt es eindeutig.


    Das ist die Quintesenz dabei, wenn man mal seine Triebe weglässt. Im übrigen hatte der befehlende Beamte keine Nachteile dadurch, der zwar versetzt wurde aber sich nicht verschlechterte. Wo wäre dann eigentlich die Grenze, nur bei Kindern?


    dirtdevil
    Diese Frage hatte ich mir auch gestellt. Ich muss sagen, ich bin froh, dass man, zumindest in diesem Fall, so was nicht vertuschen konnte.

    Zitat

    Armer Mann trifft reichen Mann und sehn sich an. Da sprach der Arme zum Reichen: "Wär ich nicht arm, wärst Du nicht reich!"


    Bertolt Brecht


  • Im übrigen hatte der befehlende Beamte keine Nachteile dadurch, der zwar versetzt wurde aber sich nicht verschlechterte.

    Er hat sich glaube ich schon verschlechtert, er war schließlich Vize-Polizei-Präsident von Frankfurt. Ich weiß jetzt nicht genau wohin er versetzt wurde, aber ich kann mir nicht vorstellen dass er nochmal so eine hohe Stelle bekommen hat. Außerdem wurde er ja zu einer Geld- und Bewährungsstrafe verurteilt, also dass er keine Nachteile hatte kann man wirklich nicht sagen!


    dirtdevil: ich glaube Gäfgen hat das damals ausgesagt und nachdem das ja mehrere Polizisten wussten konnte es auch nicht mehr geleugnet werden und wurde von der Polizei glaube ich gar nicht erst bestritten.

  • Das Disziplinarverfahren gegen Daschner wurde eingestellt, er war danach Leiter eines Präsidiums in Wiesbaden. Die Strafe war unter allen Erwartungen gewesen. Man hatte also den Denkel auf der Sache gehalten. Ganz ohne Nachteile sicher nicht, aber auch sehr glimpflich.

    Zitat

    Armer Mann trifft reichen Mann und sehn sich an. Da sprach der Arme zum Reichen: "Wär ich nicht arm, wärst Du nicht reich!"


    Bertolt Brecht

    Einmal editiert, zuletzt von rees1973 ()