Überlegt euch mal, es wäre EUER Kind und dann wollt ihr doch auch, das jede Möglichkeit genutzt wird um es lebend wiederzufinden. Würdet Ihr nicht auch selbst dann Gewalt anwenden nur um zu erfahren wo es ist? Ich kann jetzt nicht glauben das auch nur ein einziger diese Frage mit Nein beantworten würde...
1. Bitte bei den Fakten bleiben! Es hat niemand Gewalt angewendet um sein eigenes Kind zu retten, das wäre eine völlig andere Situation, dafür würde es auch nie im Leben Schmerzensgeld geben. Die Polizei hat dem Täter Folter angedroht.
2. Ich finde auch, dass der Polizist moralisch richtig gehandelt hat und würde an seiner Stelle genauso handeln. Trotzdem bleibt die Androhung von Folter gegen die Menschenwürde und muss bestraft werden. Im Grundgesetz steht nun mal "die Würde des Menschen ist unantastbar" und nicht "die Würde des Menschen ist unantastbar, außer ein Kind ist in Gefahr". Wenn der Polizist in diesem Fall die Menschenwürde für antastbar hielt, dann muss er persönlich dafür gerade stehen, aber juristisch ist und bleibt es eindeutig.