Die Verteifigung hat 70.000 Seiten vorgelegt. Demnach geht es nun um eine Steuerhinterziehung von weiteren 15 Mio zugegeben. Ein wenig unklar ist jedoch noch, ob es sich um unversteuerte 15 Mio handelt oder um eine zusätzliche Steuerhinterziehung um 15 Mioi. Damit wird es so oder so eng bzgl. einer Haftstrafe.
Ich bezweifle, ob die Verteidigung sich damit einen Gefallen getan hat. Das hat m. E.
absolut nichts mit der propagierten Strategie zu tun, einen reinen Tisch zu machen.
Wenn man dies tatsächlich und auch ehrlich gewollt hätte, dann hätte man diese
70.000-Seiten-umfassenden Unterlagen dem Gericht vorab zur Verfügung stellen
müssen. Desweiteren kann man - mit "normalem" Menschenverstand betrachtet -
jetzt nicht mehr davon ausgehen, daß die strafbefreiende Selbstanzeige wirksam
ist, weil nicht alle Fakten dafür auf den Tisch gelegt worden sind.
Dem Richter dürfte diese Vorgehensweise nicht allzu gut "schmecken".
Aber...vor Gericht und auf hoher See...