@Milchreis
ich habe das nur reinkopiert,was bei T-Online stand.
Meines Wissens kommt ein offener Vollzug nur 18 Monate vor dem Voraussichtlichen Entlassungstermin in Frage. Das wären bei abzusitzenden Monaten 28.Minus 18 sind 10 Monate die er im geschlossenen Vollzug abbrummen müßte