ZitatAlles anzeigenFußball-Fans in ganz Deutschland diskutieren zurzeit über ein Papier der DFL, das unter anderem vorsieht, dass Fanclubs mit ihrem Verein ein Abkommen über Gewaltverzicht schließen müssen. Tun sie das nicht, drohen harte Sanktionen.
Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) zieht gegenüber den Fans offenbar die Zügel an. In den vergangenen Wochen hat der Ligaverband die Fans der 36 Vereine der ersten und zweiten Liga mit einem Arbeitspapier namens „Sicheres Stadionerlebnis“ konfrontiert. Die Klubs laden nun Vertreter ihrer in Fanclubs organisierten Anhänger ein, um über das Papier zu diskutieren. Der Dialog scheint dringend notwendig, denn bei den Fans regt sich heftiger Widerstand.
Hauptstreitpunkt ist ein Kodex, den die Vereine mit ihren Fans aushandeln und unterschreiben sollen und der Bestandteil des Lizenzierungsverfahrens werden soll. Die Fans fühlen sich durch die in dem Papier verpflichtend festgeschriebenen Inhalte pauschal kriminalisiert und über einen Kamm geschoren.
(...) Sascha Roolf und andere Kritiker stoßen sich an Punkt 4 des Papiers, der eben diesen Kodex beinhaltet. Wörtlich heißt es dort:
Clubs sind gehalten, Vereinbarungen/Chartas mit Fanorganisationen, Fanclubs etc. abzuschließen. Eine solche Vereinbarung muss mindestens folgende Inhalte haben (beidseitig):
•Bekenntnis zu Gewaltfreiheit / Gewaltverzicht.
•Anerkennung der geltenden Vorschriften (z.B. gesetzliche Grundlagen, wie Versammlungsstätten VO, sowie DFB-SicherheitsRL und Stadionordnung) u.a. im Hinblick auf das Verbot von pyrotechnischen Gegenständen.
•Bekenntnis gegen Diskriminierung und Rassismus.
Hehre Grundsätze, die eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollten. Im Gegenzug bietet der Ligaverband allerdings auch nicht mehr und nicht weniger als sich an geltendes Recht zu halten. So empfiehlt das Papier den Vereinen ihrerseits folgende Punkte in den Kodex aufzunehmen:
Gemeinschaftliches (Club + Fanorganisation) Bekenntnis zu Stehplätzen als Teil der Fußballkultur in Deutschland. Dies ist aber kein „unveränderbarer Besitzstand“. Zum Erhalt der Stehplätze müssen auch die Fans ihren Beitrag leisten. Andauerndes Fehlverhalten von Störern/Problemfans kann dies gefährden.
•Etablierung eines kontinuierlichen Dialogs (regelmäßiger Austausch, Festlegung der Ansprechpartner).
•Bestätigung des Clubs, die derzeit in § 3 Abs. 3, § 5a Stadionverbotsrichtlinien vorgesehene Anhörung des Betroffenen vor einer Entscheidung über die Verhängung eines Stadionverbots durchzuführen, d.h. jedenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Quelle: Der Westen