Mitgliederumfrage: (Keine) Entlastung des Aufsichtrats!?!

  • Wieso ist das überhaupt so geregelt? Ich dachte wenn die JHV bekannt gegeben wird das die Leute als Mitglieder dann halt antraben können... und das man da Extra Einladungen braucht ist ja eigentlich lustig, oder verstehe ich da was nicht.

  • Die komplette Einladung, so wie sie juristisch korrekt ist wird demnach auch in der Vereinszeitung abgedruckt? Oder ist in der zeitung eine gekürzte Version drin?


    Und nochmal: Es steht nirgends etwas von einem Poststempel was die Einladung angeht.


    Übrigens ist auch nicht alles juristisch korrekt, nur weil es in der Satzung steht. Es kann viel drin stehen und davon hat vieles halt keine Relevanz.


    Aber ich bin kein Mitglied, kann also weder Einladung noch Zeitschrift sehen. Weiß auch nicht, wann beides ankommt bei den Mitgliedern. Ich weiß nur aus eigener Erfahrung, dass man viel in eine Satzung schreiben kann, aber dass das damit noch lange nicht immer gültig ist.

    "Wo Licht ist ist auch Schatten.
    Auf die Sonne folgt der Regen, mein Leben ist ein Fluch und Segen.
    Du darfst auf die Fresse fallen, Gewinner stehen wieder auf nur Verlierer bleiben liegen.
    Mund abwischen weiter gehen, ihr werdet mich von hinten sehen!"

  • Alleine der Begriff "Vereinszeitung" ist hier schon recht unklar. Ist damit das Stadionheft oder das Mitgliedermagazin gemeint?
    Bis heute Morgen hatte ich auch noch keine Einladung bekommen...

  • @Andi_74
    Soweit ich das verstehe ist die Sache mit dem Poststempel nichts was man ausdrücklich reinschreiben müsste. In Deutschland scheint es so zu sein, dass bei Dokumenten die per Post verschickt werden und die einer Frist unterliegen, immer mit dem Poststempel bewertet werden. Anders kann man es praktisch ja auch nicht machen, denn letztlich weißt du ja nie wie lange der Brief braucht, wenn du ihn heute zur Post bringst, dementsprechend ist es nicht dein eigenes Verschulden, wenn er "zu spät" kommt. Daher, wie gesagt, zählt das Datum des Poststempels und nicht das des Eingangs. So kenne ich das.

  • @Gonzo


    Daher hatte ich eben das Zitat aus dem Leitfaden gepostet. Da steht es deutlich drin. Wenn der letzte die Einladung bekommen hat beginnt die Frist. Man mag drüber streiten, ob dann der Poststempel zur Beweisführung herangezogen werden kann.


    Abkürzen könnte man dies damit, dass man als Mitglied Einspruch beim FCK und beim Amtsgericht gegen die Gültigkeit der JHV einlegt. Dann wird vom Amtsgericht entschieden ob der Einspruch statthaft ist, oder die Einladung korrekt war.

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  • Gonzo:


    Sorry, hab das große ding aufgerissen und den briefumschlag in den Ofen geworfen.


    War mir nicht klar das der Stempel so wichtig ist. Heute ist der 02.11 für mich ist es genug zeit. Freitag. Wäre ok gewesen aber Montag nicht. Also bitte, wir sind doch nur ein kleiner zweitligist. Da ticken die uhren noch langsamer als wo anders. Droht nicht den verein mit dem Amtsgericht, wir haben genug Probleme

  • Niemand droht dem Verein mit dem Amtsgericht. Wenn eine Mitgliederversammlung stattfindet, deren Einladung nicht den Regeln entsprach haben Beschlüsse keine Gültigkeit. Das hat nichts mit persönlichem Interesse zu tun jemanden eine reinzuwürgen. Sowas kann auch im Nachhinein schwere Folgen haben. Und eigentlich sollte man als Verein schon auf so "Kleinigkeiten" achten.

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  • Mal ne frage an dich, bist du geil drauf dass da jemand vors Amtsgericht geht? Da du kein Mitglied bist sollte dir das alles egal sein!
    Ich selbst habe noch keine Einladung die wird mit RPS morgen oder so kommen. Die brauchen in der Regel länger als die Post!und ich behaupte mal da ist der richtige Stempel drauf.

  • Sieh es doch mal so: Allen ist es egal mit der Einladung. Die JHV kommt, Beschlüsse werden gefasst, es gibt Aufruhr, Vorstand nicht entlastet, AR nicht entlastet, AR tritt zurück, Neuwahlen... Sportlich gehts bei uns weiter schräg zu....


    Dann wird der neue AR und die Satzung dem Amtsgericht gemeldet, weil die Satzung erst mit Eintragung ins Vereinsregister Gültigkeit hat und die bemängeln, dass die Einladung nicht Satzungskonform war. Nun rate doch mal was passiert.

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