ZitatAlles anzeigenFast so gespannt wie auf ein Heimspiel fiebern zurzeit viele FCK-Fans auf einen weiteren Termin hin, der nun offiziell bekanntgegeben wurde: Die ordentliche Mitgliederversammlung des 1. FC Kaiserslautern e.V. findet in diesem Jahr am Sonntag, den 29. November 2015 statt. Die Einladungen werden seit letzter Woche an die Vereinsmitglieder verschickt.
Auf der Jahreshauptversammlung 2015 (JHV) stehen turnusgemäß keine Neuwahlen an, so dass sich die Diskussionen hauptsächlich um die aktuelle Lage beim FCK (inklusive Saison 2014/15) drehen werden. Brisant könnte allerdings die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat werden, der sich im Falle einer Nichtentlastung eine Neuzusammensetzung des Aufsichtsrates anschließen würde. Darüber hinaus steht die abschließende Neufassung der Vereinssatzung gemäß den Vorschlägen des Satzungsausschusses auf der Tagesordnung.
Der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Dieter Rombach wirbt in der Einladung zur JHV um rege Teilnahme der Mitglieder und Entscheidungen zum Wohle des Vereins: "Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium unseres Vereins, die Mitglieder leben und tragen den 1. FC Kaiserslautern."
Die JHV 2015 beginnt um 13:00 Uhr (Einlass: ab 11:00 Uhr) und findet in diesem Jahr wieder in der Fanhalle Nord des Fritz-Walter-Stadions statt, nachdem im Vorjahr noch ein Veranstaltungszelt hinter der Südtribüne angemietet wurde. Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht, kann ab dem 16. November 2015 von den Vereinsmitgliedern eingesehen werden.
Tagesordnung der Jahreshauptversammlung 2015
1. Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden
2. Beschlussfassung über die sachliche Behandlung von Mitgliederanträgen
a) Bis zum 30.09.2015 gestellte Anträge (Art. 9 Abs. 6 der Satzung)
aa) Beratung und Beschlussfassung über die Ergänzung des Art. 15 Abs. 2 der Vereinssatzung im Hinblick auf die zusätzliche Auslage des Jahresabschlusses auch am Tag der Mitgliederversammlung.
bb) Beratung und Beschlussfassung über die Änderung und Ergänzung der Art. 2 Abs. 6 ff. sowie Art. 13 Abs. 5c der Vereinssatzung im Hinblick auf weitere Vorgaben für derzeitige und künftige Beteiligungsgesellschaften des Vereins.
cc) Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme eines neuen Art. 6 Abs. 4 in die Vereinssatzung im Hinblick auf das Ruhen der Mitgliederrechte von Vereinsmitgliedern, die zum Verein in einem bezahlten Dienstverhältnis stehen.
dd) Beratung und Beschlussfassung über die Ergänzung des Art. 12 Abs. 2 der Satzung um Vorgaben zur Aufzeichnung der Mitgliederversammlung auf Tonträger oder Videomaterial sowie zur Kenntnisgabe der Protokolle der Mitgliederversammlung an die Mitglieder.
ee) Beratung und Beschlussfassung über die Ergänzung des Art. 18 der Satzung um einen Abs. 2 mit Regelungen zur Wahl der Rechnungsprüfer aufgrund von Wahlvorschlägen des Ehrenrates.
b) Zwischen dem 01.10.2015 und dem 16.11.2015 gestellte Anträge (Dringlichkeitsanträge gemäß Art. 9 Abs. 7 S. 1 der Satzung)
c) Ggf. weitere Anträge (Art. 9 Abs. 7 S. 5 der Satzung)
3.Totengedenken
4. Ehrungen
5. Berichte von Aufsichtsrat, Vorstand und Rechnungsprüfer
a) Bericht des Aufsichtsrates
b) Bericht des Vorstandes mit Vortrag des Jahresabschlusses
c) Bericht der Rechnungsprüfer
d) Aussprache zu den Berichten
6. Entlastungen
a) Entlastung des Vorstandes
b) Entlastung des Aufsichtsrates
c) Für den Fall der Nichtentlastung des Aufsichtsrates: Abwahl und Neuwahl des Aufsichtsrates
7. Berichte der Abteilungen
a) Berichte der Abteilungen
Die Berichte der Abteilungen werden im Beiheft zur Mitgliederversammlung abgedruckt sein
b) Aussprache
8. Auflösung der Abteilung Rolling Devils
Beratung und Beschlussfassung über die Bestätigung des mit Zustimmung des Aufsichtsrates gefassten Auflösungsbeschlusses des Vereinsrates über die Auflösung der Abteilung Rolling Devils nach Art. 20 Abs. 1 der Satzung.
9. Satzungsneufassung
Bericht über den Abschluss der Arbeit des Satzungsausschusses sowie Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung ausgehend vom dem als Anlage 1 beigefügten einvernehmlichen Vorschlag des Satzungsausschusses unter Berücksichtigung der oben unter TOP 2 a) angeführten Mitgliederanträge sowie etwaiger in der Versammlung selbst gestellter Anträge. Zur weiteren Erläuterung des Tagesordnungspunkts wird auf Ziffer 6 der untenstehenden Hinweise verwiesen
10. Sachliche Behandlung von Mitgliederanträgen
Soweit Mitgliederanträge Satzungsänderungen betreffen, werden diese unter TOP 9 mitbehandelt werden.
12. Schlusswort
Jahreshauptversammlung des FCK am 12.12.2015 (15:30 Uhr)
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Es soll ne neue Satzung geben? Wäre interessant, was da neu ist. Kann man die auch als Nichtmitglied vorab lesen?
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Hm... sieht man wer diese Anträge unter Punkt 2 gestellt hat? Und gibt es zu den jeweiligen Punkten auch noch mehr Infos?
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Das wird eine lange Nacht.
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Es soll ne neue Satzung geben? Wäre interessant, was da neu ist. Kann man die auch als Nichtmitglied vorab lesen?
Vielleicht geht es da um die Ausgliederung!
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Euch scheint entgangen, dass wir seit langem einen Satzungsausschuß haben,der eine neue Satzung erarbeitet...und jede Menge Krach deshalb da ist?
Man hätte "sachliche Fehler" gemacht.... Da sind Anwälte dabei... Und nebenbei der ehemalige Präsident des Amtsgericht Kaiserslautern...
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Also, ich hab heute noch keine Post vom FCK.
SuYin hat bei dbb geschrieben, dass seine Einladung den Poststempel 30.10.2015 hat.
Damit ist meiner Meinung nach nicht satzungsgemäß wirksam eingeladen.
Jede Entscheidung der JHV wird anfechtbar sein.So mein Verständnis.
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Zitat
Artikel 9 Absatz 5 der Vereinssatzung:
Zu jeder Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindes-tens einem Monat zu laden. Die Vorschriften zu Satz 1 sind gewahrt, wenn eine den Vorschriften von Satz 1 genügende Ladung in der Vereinszeitschrift veröffentlicht wird und sichergestellt ist, dass die Zeitschrift wenigstens einen Monat vor dem Tag der Mitgliederversammlung zum Postversand gelangt ist.
Wenn nun an einem 29.11. die JHV abgehalten wird ... dann halte ich den Poststempel 30.10. für nicht fristgerecht und demnach für angreifbar.
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Diese Einschätzung hab ich auch von einem Anwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht. Gut, nicht gerade Vereinsrecht, aber ich denke, das läuft da so mit.
Er ist der Einschätzung, dass die Einladung nicht satzungsgemäß ist. -
Also, ich hab heute noch keine Post vom FCK.
SuYin hat bei dbb geschrieben, dass seine Einladung den Poststempel 30.10.2015 hat.
Damit ist meiner Meinung nach nicht satzungsgemäß wirksam eingeladen.
Jede Entscheidung der JHV wird anfechtbar sein.So mein Verständnis.
Wenn nun an einem 29.11. die JHV abgehalten wird ... dann halte ich den Poststempel 30.10. für nicht fristgerecht und demnach für angreifbar.
wenn dem so ist hätte ich diese Dummheit nicht für möglich gehalten ,! Da verliere ich den glauben an die Menschheit