Jahreshauptversammlung des FCK am 12.12.2015 (15:30 Uhr)

  • „Es ist noch keiner vom Ball erschossen worden!"

    - Gerry Ehrmann -

    2 Mal editiert, zuletzt von PFALZADLER ()

  • Es soll ne neue Satzung geben? Wäre interessant, was da neu ist. Kann man die auch als Nichtmitglied vorab lesen?

    "Wo Licht ist ist auch Schatten.
    Auf die Sonne folgt der Regen, mein Leben ist ein Fluch und Segen.
    Du darfst auf die Fresse fallen, Gewinner stehen wieder auf nur Verlierer bleiben liegen.
    Mund abwischen weiter gehen, ihr werdet mich von hinten sehen!"

  • Es soll ne neue Satzung geben? Wäre interessant, was da neu ist. Kann man die auch als Nichtmitglied vorab lesen?

    Vielleicht geht es da um die Ausgliederung! 8)

  • Euch scheint entgangen, dass wir seit langem einen Satzungsausschuß haben,der eine neue Satzung erarbeitet...und jede Menge Krach deshalb da ist?


    Man hätte "sachliche Fehler" gemacht.... Da sind Anwälte dabei... Und nebenbei der ehemalige Präsident des Amtsgericht Kaiserslautern...

  • Also, ich hab heute noch keine Post vom FCK.
    SuYin hat bei dbb geschrieben, dass seine Einladung den Poststempel 30.10.2015 hat.
    Damit ist meiner Meinung nach nicht satzungsgemäß wirksam eingeladen.
    Jede Entscheidung der JHV wird anfechtbar sein.


    So mein Verständnis.

  • Zitat

    Artikel 9 Absatz 5 der Vereinssatzung:


    Zu jeder Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindes-tens einem Monat zu laden. Die Vorschriften zu Satz 1 sind gewahrt, wenn eine den Vorschriften von Satz 1 genügende Ladung in der Vereinszeitschrift veröffentlicht wird und sichergestellt ist, dass die Zeitschrift wenigstens einen Monat vor dem Tag der Mitgliederversammlung zum Postversand gelangt ist.

    Wenn nun an einem 29.11. die JHV abgehalten wird ... dann halte ich den Poststempel 30.10. für nicht fristgerecht und demnach für angreifbar.

  • Diese Einschätzung hab ich auch von einem Anwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht. Gut, nicht gerade Vereinsrecht, aber ich denke, das läuft da so mit.
    Er ist der Einschätzung, dass die Einladung nicht satzungsgemäß ist.

  • Also, ich hab heute noch keine Post vom FCK.
    SuYin hat bei dbb geschrieben, dass seine Einladung den Poststempel 30.10.2015 hat.
    Damit ist meiner Meinung nach nicht satzungsgemäß wirksam eingeladen.
    Jede Entscheidung der JHV wird anfechtbar sein.


    So mein Verständnis.


    Wenn nun an einem 29.11. die JHV abgehalten wird ... dann halte ich den Poststempel 30.10. für nicht fristgerecht und demnach für angreifbar.


    wenn dem so ist hätte ich diese Dummheit nicht für möglich gehalten ,! Da verliere ich den glauben an die Menschheit