Er haftet dadurch für die alten Vorstrafen mit, da die Strafe aufgrund der Vorbelastungen höher ist, als wenn keine Vorbelastung bestanden hätte.
Das stimmt zwar, ist ihm aber nicht zur Last zu legen. Ein ordentliches Gericht würde in diesem Fall auch nur von einer Maximalregelung bei vielleicht 60 % der erlassenen Sanktion ausgehen. Insofern kann der verein darauf ja reagieren.
Er kann ja nur für etwas bestraft werden, was zu beweisen ist und das ist es bei vorherigen Verstößen in den meisten Fällen ja nicht. Die bloße Annahme reicht dazu nicht aus.