DFB verhängt Strafe über 25.000 Euro und Teilausschluss auf Bewährung

  • Er haftet dadurch für die alten Vorstrafen mit, da die Strafe aufgrund der Vorbelastungen höher ist, als wenn keine Vorbelastung bestanden hätte.


    Das stimmt zwar, ist ihm aber nicht zur Last zu legen. Ein ordentliches Gericht würde in diesem Fall auch nur von einer Maximalregelung bei vielleicht 60 % der erlassenen Sanktion ausgehen. Insofern kann der verein darauf ja reagieren.
    Er kann ja nur für etwas bestraft werden, was zu beweisen ist und das ist es bei vorherigen Verstößen in den meisten Fällen ja nicht. Die bloße Annahme reicht dazu nicht aus.

    "Fußball ist eigentlich ein einfaches Spiel, das erst durch die Einflussnahme des Trainers verkompliziert wird!"

    ich bin Optimist -- sogar meine Blutgruppe ist positiv

  • wir haben uns mit diesen kinderdisco-lichtern,damals mehr als lächerlich gemacht.


    Nimm mal das Geld was der FCK an Strafen zahlen durfte. Ich glaube, daraus kann man was ordentliches basteln. Natürlich, ne Taschenlampe und Zimmernebelmaschine ist eher lächerlich. Aber schau doch mal, was auf so mancher Bühne bei Konzerten abgeht.

    "Wo Licht ist ist auch Schatten.
    Auf die Sonne folgt der Regen, mein Leben ist ein Fluch und Segen.
    Du darfst auf die Fresse fallen, Gewinner stehen wieder auf nur Verlierer bleiben liegen.
    Mund abwischen weiter gehen, ihr werdet mich von hinten sehen!"

  • @Andy_1976
    Wie willst Du die Kosten der Ermittlungsbehörden definieren bzw. berechnen? Ein Staatsanwalt z.B. wird in Deutschland nach R1 bezahlt. Er bekommt kein Stundenlohn sondern muss in einer Vollzeitstelle eine gewisse Anzahl an Verfahren im Jahr bearbeiten. In der Regel bekommt er ausermittelte Sachverhalte auf den Tisch wo er nur noch Anklage bzw. Strafbefehl fertig machen muss. Der Aufwand hält sich für Verfahren im Bezug auf Fußball in Grenzen. Aufwendig wird es nur bei Großverfahren bzw. Wirtschaftsstraftaten.


    Der einfache Polizist hat auch sein Grundgehalt. Er müsste dann ja quasi dokumentieren wie lange er wann mit einem bestimmten Verfahren beschäftigt war. Dies ist ja fast unmöglich.


    Um genau den Aufwand wieder reinzuholen haben wir in Deutschland Gerichtskosten und außerdem gehen ja die Geldstrafen direkt in die Staatskasse.

  • Nimm mal das Geld was der FCK an Strafen zahlen durfte. Ich glaube, daraus kann man was ordentliches basteln.


    das flair von pyroaktion kriegste nicht mal annähernd hin.
    darum wird sich auch nach dem was installiert wurde,keiner vom abbrennen abhalten lassen.

  • Die Frage der Haftung zu klären, wäre dann wieder eine Diskussion der personalisierten Tickets wert. Weil ja auch die Beweisführung; wo und wann das Ticket gekauft wurde, beweiskräftig sein müsste.


    @ betzenberg1985


    Der große Teil von Geldstrafen geht zwar an die Staatskasse, aber dennoch wird ein Großteil daraus auch an gemeinnützuge Einrichtungen verteilt. Im großen und ganzen sollen die Gerichtskosten die Kosten der Allgemeinheit abdecken, was aber in der Praxis nicht funktioniert.
    Allerdings hast du völlig Recht, dass sich diese gegen den Beschuldigten nicht gesondert aufrechnen und durchsetzen lassen.

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    Einmal editiert, zuletzt von goettinger ()

  • Da verwechselst Du Geldstrafe und Geldauflage. Geldstrafe ist wie schon der Name sagt eine Strafe. Da werden beispielsweise 90 Tagessätze a 10 Euro verhängt, also 900 Euro. Das Geld geht komplett in die Staatskasse.


    Daneben gibt es Geldauflage. Beispielsweise bei Einstellung des Verfahrens gg Auflagen oder im Rahmen einer Bewährungsauflage. Das Geld kann an soziale Einrichtungen gehen oder auch an die Staatskasse.

  • @dirtdevil


    Ich weiß ja, dass die Pyros ne spezielle Stimmung erzeugen. Sie sind aber nunmal verboten und gefährlich. Also sollte man doch zumindest überlegen, ob es nicht Alternativen gibt, oder? Dass man die Hirnlosen nicht von dem abhält was verboten ist, ist mir auch klar. Aber nen Versuch wärs doch wert.


    @Betzenberg1985


    Deine Einstellung zu gewissen Problemlösungen hast Du ja eben schon dargelegt. Den Vorschlag bezüglich der illegalen Autorennen hast Du aber dann doch nicht so gut gefunden? Hier ist jetzt ähnlich. Die exakten Kosten lassen sich nicht ermitteln, also lassen wir es gleich sein. Von mir aus setzt man einfach eine Summe fest, die zusätzlich zu zahlen ist. Mir eigentlich egal.


    Was generelle Frage der Bestrafung durch den DFB angeht, so halte ich es auch für sehr schwierig einzusehen, wieso Vereine für einzelne "Fans" bestraft werden. Was für Möglichkeiten haben die Vereine realistisch gesehen denn? Denen sind doch auch die Hände gebunden. Anscheinend hat der FCK aber schon einiges getan. Das wurde ja sogar fast lobend erwähnt. Nur was hat der FCK getan? Und was kann er noch wirksamerweise tun?

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  • Oder man geht dazu über Pyro in bestimmten Zonen im Stadion zu erlauben. Das ist nach den bisherigen Gesetzen schon möglich.


    Nein, ist es nicht. Und ich werde mich gerne mit dir in einen substantiierten juristischen Disput begeben, wenn du das möchtest.


    . Klappt in Österreich doch auch wunderbar.


    Jetzt sind wir wieder bei dem Punkt, dass in Österreich Gesetz ist, was in Wien beschlossen wird, und in Deutschland Gesetz, was in Berlin beschlossen wird.


    Und wie wunderbar das funktioniert hat man gesehen, als Bengalos bei Randale in die gegnerischen Blöcke geworfen wurden.

  • @Betzenberg1985


    Angenommen, der FCK wehr sich erfolgreich dagegen. Wäre schön, weil der FCK Geld sparen würde.


    Nur das Grundproblem bleibt doch. Egal obs nun Strafen gibt oder nicht. Am generellen Auftreten des Unbelehrbaren muß sich was ändern. Wenns mit Köpfchen streicheln geht meinetwegen auch so. Aber wir sind uns doch einig, dass Änderungen her müssen. Abgesehen davon, dass die Bengalos nunmal schlicht verboten sind. Und es zumindest darüber keine Diskussion geben darf.

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