Diskussionsthema zum Artikel: Landgericht: Keine Provision für Pollersbeck-Wechsel
Landgericht: Keine Provision für Pollersbeck-Wechsel
Der FCK muss keine Provision an den in Luxemburg lebenden Spielerberater Michael Becker und seine Firma International Soccer Consulting S.A. zahlen.
Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Kaiserslautern hat am Freitag die Klage der Spielerberatungsfirma gegen den Verein abgewiesen.
Die Firma hatte im Zuge des Wechsels von Torhüter Julian Pollersbeck zum Hamburger SV zum Beginn der Saison 2017/2018 auf der Grundlage einer vertraglichen Weitervermittlungsvereinbarung vom September 2016 gegen den 1. FC Kaiserslautern eine Vermittlungsprovision von 375.000 Euro geltend gemacht.
FCK nicht ordnungsgemäß vertreten
Die Kammer hat die Klage im Wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, dass die Parteien keine wirksame Weitervermittlungsvereinbarung geschlossen hatten. Der 1. FC Kaiserslautern sei bei Abschluss der Vereinbarung nicht ordnungsgemäß vertreten gewesen. Die Vereinbarung sei auf Seiten des Vereins nur von dessen Sportdirektor und nicht auch durch den Vorsitzenden des Vorstands oder dessen Stellvertreter unterzeichnet worden.
Quelle: Rheinpfalz