Landgericht: Keine Provision für Pollersbeck-Wechsel

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    Landgericht: Keine Provision für Pollersbeck-Wechsel

    Der FCK muss keine Provision an den in Luxemburg lebenden Spielerberater Michael Becker und seine Firma International Soccer Consulting S.A. zahlen.


    Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Kaiserslautern hat am Freitag die Klage der Spielerberatungsfirma gegen den Verein abgewiesen.

    Die Firma hatte im Zuge des Wechsels von Torhüter Julian Pollersbeck zum Hamburger SV zum Beginn der Saison 2017/2018 auf der Grundlage einer vertraglichen Weitervermittlungsvereinbarung vom September 2016 gegen den 1. FC Kaiserslautern eine Vermittlungsprovision von 375.000 Euro geltend gemacht.

    FCK nicht ordnungsgemäß vertreten

    Die Kammer hat die Klage im Wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, dass die Parteien keine wirksame Weitervermittlungsvereinbarung geschlossen hatten. Der 1. FC Kaiserslautern sei bei Abschluss der Vereinbarung nicht ordnungsgemäß vertreten gewesen. Die Vereinbarung sei auf Seiten des Vereins nur von dessen Sportdirektor und nicht auch durch den Vorsitzenden des Vorstands oder dessen Stellvertreter unterzeichnet worden.


    Quelle: Rheinpfalz

    Treffpunkt Betze Redaktion

  • Michael

    Hat den Titel des Themas von „Landgericht: keine Provision für Pollersbeck-Wechsel“ zu „Landgericht: Keine Provision für Pollersbeck-Wechsel“ geändert.
  • Sehr schöne Nachricht in Summe. Wobei schon sonderbar, wie wurden damals Verträge gemacht? Gibt das ggf noch Leichen? Will ich lieber nicht wissen.

    "Die Menschen wissen im Moment nicht wohin mit ihrer Liebe. Sie möchten dafür wenigstens ab und zu ein Fußballküsschen bekommen. Dafür werden sie den Klub weiterhin unterstützen müssen, auch in holprigen Zeiten" !! (Marcel Reif, kicker, 10.10.16)

  • Korrekt. Sowas kann auch mal ganz schnell in die andere Richtung ausschlagen.

  • Viel wichtiger als der Formfehler wäre die Antwort auf die Frage, ob es auf Grund des Vertrags einen berechtigten Anspruch des Beraters gegeben hätte, obwohl der Wechsel nicht von ihm zu verantworten ist und bereits von einem anderen Berater getätigt wurde.