Eingangs möchte ich sagen, daß ich es für ziemlich riskant halte, als Fan einer Gastmannschaft in die Fankurve des Gastgebers zu gehen. Trotzdem muß es natürlich jeder selbst wissen, was er macht, schließlich heißt es ja auch: "No risk, no fun."
Wenn der Fan der Gastmannschaft sich aber in die Fankurve des Gastgebers hineinstellt, dann ist es auch sein gutes Recht!!
Schließlich hat er eine gültige Eintrittskarte und diese in der Regel auch bezahlt. Außerdem gibt es noch das Grundgesetz, welches ihm, dem Gästefan, das Recht gibt seine Meinung frei zu äußern.
Entsprechende Artikel des Grundgesetzes habe ich für Euch mal zitiert:
ZitatAlles anzeigenGrundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Art 3
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Art 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Der von Euch verlangte Ausschluß einiger Personen lässt sich doch garnicht bewerkstelligen.
Bevor die Eintrittskarten für die Westkurve verkauft werden, was soll da geschehen? Soll vorher eine Gesinnungsprüfung durchgeführt werden? Wenn Ihr der Meinung seid, daß nur FCK-Fans in die Westkurve reindürfen, verweise ich gerne nochmals auf das schon zitierte Grundgesetz.
Früher bin ich gerne mit Freunden ins Volksparkstadion gegangen. In einer Meute von eingefleischten HSV-Fans bin ich der einzige mit einem FCK-Schal gewesen. Wenn es ein Ordner im Stadion gewagt hätte, mich aufgrund meiner Kleidung (Schal) rauszuschmeißen, hätte ich den anschließend vor seinem Chef so ausgezählt, daß der sich nach einem neuen Job hätte umsehen können. Ich hätte nämlich den HSV auf Schadensersatz verklagt.