Stimmung in der Westkurve

  • gabs da nicht mal so ne aktion, wo oben auf der west extrem helle rotlichter installiert waren und wenn die mannschaft einlief, wurde unten an den blöcken mehrere nebelmaschinen angeschmissen.....das sah doch geil aus! oder bild ich mir diese aktion nur ein......bin mir nicht mehr ganz sicher. :help:

    hoffentlich gibt es so was kindisches nie wieder
    das war an lächerlichkeit nicht zu überbieten.

  • Das ist eigentlich :shit: das die Verboten sind.


    Wenn du dich mal damit beschäftigst, was du da einatmest mit dem Rauch, wielange du das im Körper absorbiert behältst und weswegen, würdest du das nicht mehr finden. Glaub mir.



    Zitat

    hoffentlich gibt es so was kindisches nie wieder
    das war an lächerlichkeit nicht zu überbieten.


    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Ausser: Gut gemeint ist nicht gut gemacht.

  • Das ist eigentlich :shit: das die Verboten sind.

    Mach doch einfach den Bootsführerschein-SEE (und bestehe ihn), dann bekommst Du
    in den Führerschein den Eintrag:
    Befreit nach
    § 1 Abs. 3 1 Spreng Verordnung
    danach kannst Du zum Waffenhändler Deines vertrauens gehen und Dir entsprechende
    Seenotsignalmittel
    bestellen. -Er wird sie nicht auf Lager haben.
    Für die Westkurve benötigst Du lediglich "Handfackeln" mit 2 Sekunden verzögerndem Reißzünder in der FCK Farbe Rot.
    Die Leuchtdauer beträgt ca. 60 Sekunden bei einer Lichtstärke von 15000 Candella.


    ähm um nicht weiter ins Detail zu gehen. Wenn Du diese Prüfung bestehst, wird Dir der Gedanke, dass es Typen gibt die so etwas in der West zünden wollen genau so bescheuert vorkommen wie mir...


  • Ich wette, die ersten werden sich jetzt für einen Bootsführerschein anmelden.........

    Zitat

    Armer Mann trifft reichen Mann und sehn sich an. Da sprach der Arme zum Reichen: "Wär ich nicht arm, wärst Du nicht reich!"


    Bertolt Brecht

  • Mach doch einfach den Bootsführerschein-SEE (und bestehe ihn), dann bekommst Du
    in den Führerschein den Eintrag:
    Befreit nach
    § 1 Abs. 3 1 Spreng Verordnung

    Oh Oh ,Herr Klenser,musst Du doch wissen,er muss zusätzlich einen Sachkunden-Lehrgang machen ,mit Prüfung ist Pflicht.. :yes: