Ultras, Hools, Fans Diskussion

  • Okay, ich wollte nur ein Beispiel bringen um zu zeigen, dass man es ja nicht immer in der Hand hat, ob man jetzt in der Nähe von Randalierern ist oder nicht. Bahnbeispiel ist aber in der Tat fehl am Platz, trotzdem kann es nicht sein, dass jemand mit Stadionverbot belegt wird, obwohl er nix gemacht hat (jetzt mal im Extremfall, die allermeisten Stadionverbote werden nach deutlichen Beweisen verteilt und sich auch gerechtfertigt).

  • Komisch, wieso ist mir in 30 Jahren Fussball so was noch nie vorgekommen? Vielleicht weil ich mich nicht zu Stressern stelle?

    Nee, Ellerbach, Deine Antwort paßt m. E. diesmal überhaupt nicht. Bisher galt der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten",
    und diesen Grundsatz sehe ich hier durchbrochen. Wenn nun schon Sanktionen aufgrund eines möglichen Verdachts ausge-
    sprochen werden, so sehe ich einen Wandel in unserem Rechtssystem - Zweifel daran halte ich in vielen Fällen durchaus für berechtigt -,
    es scheint sich auch in diesem Bereich zu amerikanisieren. Es erinnert mich an das Urteil gegen die Verkäuferin, die wegen
    des nicht abgegebenen Kassenbons verurteilt wurde ("schon der schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung oder
    einer sonstigen Verfehlung einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen").
    Du würdest mit Sicherheit nicht erfreut darüber sein, wenn Du inmitten von (zunächst friedlichen) Zuschauern sitzt, die plötzlich
    Randale beginnen, Du evtl. mit ihnen abgeführt wirst und anschließend - wenn auch unschuldig - eine Strafe erhälst.
    Aber nach diesem Urteil durchaus berechtigt. da "der Verdacht besteht, Du seist an den Krawallen beteiligt gewesen".
    Bei klarer Rechtslage, so wie es auch in den überwiegenden Fällen praktiziert wird, ja, aber nur im Verdachtsfalle, nein!

  • Ich bin ja unvermittelt in so eine Situation gekommen, als die aufziehende Polizei in Mannheim wild um sich knüppelte.


    Ich sag ja: Die gängige Praxis ist so nicht der Weisheit letzter Schluß.



    Trotzdem hat das Gericht festgestellt, das die Stadionverbote durch das Hausrecht gedeckt ist. Somit herrscht Rechtssicherheit.



    Meine Frage wäre, ob der FCK sich das Recht herausnehmen dürfte, für seine Veranstaltungen ein eventuell willkürlich erteiltes Stadionverbot aufzuheben. Oder wenigstens nicht gleich drei oder Fünf Jahre, sondern einen ersten Schuß vor den Bug....

    Einmal editiert, zuletzt von Westkurvenveteran ()

  • Ich bin ja unvermittelt in so eine Situation gekommen, als die aufziehende Polizei in Mannheim wild um sich knüppelte.
    Ich sag ja: Die gängige Praxis ist so nicht der Weisheit letzter Schluß.
    Trotzdem hat das Gericht festgestellt, das die Stadionverbote durch das Hausrecht gedeckt ist. Somit herrscht Rechtssicherheit.

    Ist schon klar, stimme mit Deiner Auffassung überein, trotzdem darf man Zweifel äußern, ob dieses Urteil - auch wenn der BGH
    es erlassen hat - wirklich den bisherigen Grundsätzen unseres (hochgepriesenen) Rechtsstaates entspricht. Und ob das BVerfG
    es evtl. kippen würde, falls man es überhaupt anrufen kann, ist nach bisheriger Erfahrung zweifelhaft.

  • Bei klarer Rechtslage, so wie es auch in den überwiegenden Fällen praktiziert wird, ja, aber nur im Verdachtsfalle, nein!


    Das ist genau der Punkt, bei dem ich Bedenken habe. Ich stehe auch nicht neben irgendwelchen Randalierern, im Normalfall. Vor einigen Jahren stand ich auf der Strasse und hinter mir kam eine Prozession von Gladbachanhängern, eingerahmt von behelmten Wegweisern. Ich stand mit dem Rücken zum Umzug und wunderte mich, weil meine Kumpels auf die Seite gingen. Bis ich realisiert hatte was passiert, stand ich zwischen den Gladbachern. Wenn jetzt die Randale losgehen würde, bin ich mittendrin, statts nur dabei. Nach einigen Diskussionen durfte ich den Kessel verlassen, nachdem ein Gladbacher meinte, dass ich nicht dazu gehöre. Die waren im übrigen alle nett und nahmens mit Humor, nachdem sie eingesehen hatten, dass ich sie nicht alle verdreschen wollte.


    Es gibt halt Situationen, da bist du auf einmal Mitten im Geschehen.

    Zitat

    Armer Mann trifft reichen Mann und sehn sich an. Da sprach der Arme zum Reichen: "Wär ich nicht arm, wärst Du nicht reich!"


    Bertolt Brecht

    Einmal editiert, zuletzt von rees1973 ()

  • Und in genau so einer Situation kann es plötzlich heißen "Stadionverbot", ohne dass du was gemacht hast. Das kanns nun wahrlich nicht sein...

    (Leider) doch! Im Namen des Volkes! :grins:

  • Ich sag es gerne noch einmal: Der Wirt heißt DFB. Und der hat Fillialen in ganz Deutschland. Und in diesen Zweigstellen darf er Stadionverbote aussprechen. Da kannst du dich auf den Kopf stellen und mit dem Schwanz wedeln: Es ist so.

    Mir ist bewusst, wie das gehandhabt wird. Diesen Beitrag habe ich einzig und alleine abgesendet, dass man hoffentlich einsieht dass solche Alltagsbeispiele unpassend sind. Dieses Thema ist einfach etwas komplexer als die alte "wenn sich jemand bei mir zuhause daneben benimmt, dann lass ich ihn nichtmehr rein" Leier.


    Aber da es mir gerne nochmal erklärt wurde nehme ich auch nochmal gerne Bezug darauf. Denn das was du so simpel erklärt hast ist nur halb richtig. In der Regel werden die Bundesweiten Stadionverbote nicht vom DFB ausgesprochen, sondern vom jeweiligen Verein. Dieser hat das niedergeschriebene Recht solche Verbote zu erlassen, sowie wieder aufzuheben. Und spätestens da passt die Kneipengeschichte mit dem DFB-Wirt nichtmehr.

  • Habe soeben den bei "Spiegel" veröffentlichten Bericht aus der Begründung des Urteil des BGH gelesen.
    Wenn die dort getätigten Angaben tatsächlich korrekt sind, erscheint es m. E. demnach mehr als zweifelhaft,
    daß dieses Urteil vor dem BVerfG Bestand haben wird. Wenn doch, würde es - leider - meine negative Auffassung
    über die unabhängige Justiz verstärken.


    http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,658328,00.html


    S. a.: http://www.stern.de/sport/fuss…sse-verdacht-1518174.html

  • Beim SWR in den news steht, dass der FCK das Urteil begrüßt, was ja als Verein durchaus verständlich ist.


    Also ich wäre ja dafür, dass die beiden Vorsänger oder besser Stimmungstöter von dem Düsseldorf-Spiel
    einfach mal auf Verdacht Stadionverbot erhalten, sind ja auch noch Wiederholungstäter, siehe Bremen :rofl:

    FUSSBALL IN LAUTERN, SO SPIELT MAN FUSSBALL IN LAUTERN!!!
    FUSSBALL IST EIN MÄNNERSPORT!!! FUSSBALL IST EIN MÄNNERSPORT!!!


    OLD SCHOOL BLOCK 6.1

    Einmal editiert, zuletzt von Betzepower1973 ()