ZitatDie Praxisgebühr verstößt nicht gegen das Grundgesetz und ist rechtmäßig. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag in einem Grundsatzurteil entschieden. Der Gesetzgeber habe mit der Praxisgebühr, die den Krankenkassen zugute kommt, nicht seinen Gestaltungsspielraum überschritten, urteilte das Gericht.
Quelle:faz.net
Artikel:Hier
Der Kläger fordert das die Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal von Gesunden UND Kranken zu leisten ist,sowie die Hälfte auf den Arbeitgeber umzulagern.Außerdem argumentiert der Kläger das die Gebühr ein unzulässiges Sonderopfer im solidarisch angelegten Krankenversicherungssystem darstellt. Wie denkt ihr darüber?Wie seht ihr das Thema Praxigebebühr allgemein.