In dieser Stellungnahme wird definitiv nicht widerlegt, dass Kuntz kein Sonderkündigungsrecht hatte. Es wird lediglich dementiert, dass Rombach daran beteiligt war. Kuntz ist im April 2008 zum FCK gestoßen, Rombach erst im Dezember - demnach musste er auch schon vorher einen Vertrag mit dem FCK abgeschlossen haben. Ergo ergeben sich zwei Möglichkeiten: Kuntz hatte dieses Sonderkündigungsrecht von Anfang an oder es wurde bei einer Vertragsverlängerung eingebaut. Egal wie, der FCK dementiert diese Tatsache nicht.
Gehalt: Im Fußball ist das Thema Grundgehalt völlig irreführend. Wir sprechen hier von einem Grundgehalt unterhalb von 600.000 Euro. Es gibt aber auch noch mögliche Prämien, die Höhe dieser wird in dieser Stellungnahme nicht erwähnt.
Aus meiner Sicht lässt diese Stellungnahme deutlich zu viel Interpretationsspielraum zu - das ist unnötig und unprofessionell.