Robert Pich zurück zu Slask Wroclaw?

  • Ich frage mich jetzt aber: Wenn Spieler gekauft werden nur über den AR,
    Und bei verkauf/Verleih ohne AR...?


    Ich zitiere mal die Stelle aus der Vereinssatzung, die denke ich Aufschluss darüber geben sollte:


    Zitat von Art. 13 (1) b)

    [...] - Abschluss von sonstigen Rechtsgeschäften jeder Art, deren Lauf-zeit entweder zwei Jahre und € 20.000,— überschreitet oder die einen einmaligen oder jährlichen Gegenstandswert von mehr als € 500.000,— haben. [...]


    Quelle: http://fck.de/de/1-fc-kaisersl…uktur/vereinssatzung.html


    Da die Laufzeit bei nem Verkauf nicht relevant ist, wäre hier wohl erst ab einer Summe von 500k € der AR gefragt. Bei einer Leihe eben entsprechend, wobei ich nicht glaube, dass man Pich für zwei Jahre verleihen will. Ebenso wenig, dass man 500k € für ihn bekommen würde. Von daher wäre hier aus meiner Sicht der AR erstmal nicht vom Vorstand zu fragen.


    Es gibt allerdings nach meinem Verständnis noch die Möglichkeit für den AR jedes Geschäft, das diese Bedingungen nicht erfüllt, trotzdem zu überwachen, siehe den Absatz danach:


    Zitat von Art. 13 (1) b)

    Durch Mehrheitsbeschluss des Aufsichtsrates kann dieser, sowohl im Einzelfall wie generell, den Abschluss von Rechtsgeschäften durch den Vorstand auch außerhalb des vor-stehenden Rahmens von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängig machen. Die erforderlichen Zustimmungen des Aufsichtsrates sind schriftlich einzuholen.


    Sprich, wenn der AR bei einem Geschäft unter 500k € oder unter 2 Jahren und 20k € eine Zustimmung verlangen will, dann muss der AR vorher darüber abstimmen und kann dann auch in solchen Fällen seine Zustimmung fordern.

    Einmal editiert, zuletzt von Gonzo ()

  • Wieder ein "Missverständnis" mehr!


    Es würde mich interessieren, wer das wieder zu verantworten hat! Einer der Trainer, der ehemalige SD, der Platzwart?


    Jedenfalls bin ich mir absolut sicher, dass es auf keinen Fall unser SK war!!!!

  • Bist Du jetzt aus Prinzip gegen den AR, weil er gegen SK ein Veto eingelegt hat?



    Mein Prinzip ist das, dass der AR sowohl beim Kauf und verkauf
    sein Veto einlegen kann, aber nicht muss!
    Es ist für die eine Seite, die in einer gewissen höhe der Summe,
    Entscheidungsgewalt hat, sodass sie flexibler reagieren kann!
    Aber im Endeffekt kann auch da der AR, noch, eingreifen und gefragt werden,
    Siehe Feng Tschui...50 000 €!

  • Zitat

    Ob übrigens Sommerneuzugang Robert Pich künftig noch dabei ist, bleibt abzuwarten. In polnischen Medien halten sich Gerüchte, wonach der Slowake mit Slask Wroclaw in Verbindung gebracht wird. „Bis zum Ende der Transferperiode kann man nichts ausschließen“, sagt der FCK-Coach zu dieser Personalie, betont aber: „Robert hat seine erste richtige Vorbereitung bei uns gehabt und ist näher ans Team herangerückt.“


    Quelle: http://www.allgemeine-zeitung.…er-zufrieden_16592511.htm

    Florian Dick: "Der 1. FC Kaiserslautern ist der englischste Klub in Deutschland."

    Hans Sarpei auf Twitter: Relegation 2013: Der Moment, wo ganz Deutschland zum Fan des 1. FC Kaiserslautern wird.

  • Und bei einer Leihe, oder einem Transfer unter einem Jahr Vertragslaufzeit und/oder 500 k muss er nicht gefragt enwerde , der AR.