Ich frage mich jetzt aber: Wenn Spieler gekauft werden nur über den AR,
Und bei verkauf/Verleih ohne AR...?
Ich zitiere mal die Stelle aus der Vereinssatzung, die denke ich Aufschluss darüber geben sollte:
Zitat von Art. 13 (1) b)[...] - Abschluss von sonstigen Rechtsgeschäften jeder Art, deren Lauf-zeit entweder zwei Jahre und € 20.000,— überschreitet oder die einen einmaligen oder jährlichen Gegenstandswert von mehr als € 500.000,— haben. [...]
Quelle: http://fck.de/de/1-fc-kaisersl…uktur/vereinssatzung.html
Da die Laufzeit bei nem Verkauf nicht relevant ist, wäre hier wohl erst ab einer Summe von 500k € der AR gefragt. Bei einer Leihe eben entsprechend, wobei ich nicht glaube, dass man Pich für zwei Jahre verleihen will. Ebenso wenig, dass man 500k € für ihn bekommen würde. Von daher wäre hier aus meiner Sicht der AR erstmal nicht vom Vorstand zu fragen.
Es gibt allerdings nach meinem Verständnis noch die Möglichkeit für den AR jedes Geschäft, das diese Bedingungen nicht erfüllt, trotzdem zu überwachen, siehe den Absatz danach:
Zitat von Art. 13 (1) b)Durch Mehrheitsbeschluss des Aufsichtsrates kann dieser, sowohl im Einzelfall wie generell, den Abschluss von Rechtsgeschäften durch den Vorstand auch außerhalb des vor-stehenden Rahmens von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängig machen. Die erforderlichen Zustimmungen des Aufsichtsrates sind schriftlich einzuholen.
Sprich, wenn der AR bei einem Geschäft unter 500k € oder unter 2 Jahren und 20k € eine Zustimmung verlangen will, dann muss der AR vorher darüber abstimmen und kann dann auch in solchen Fällen seine Zustimmung fordern.