Um zwei Mitgliedsanträge, die per Fax sinngemäß beantworten wurden: "Aus administrativen Gründen kann ihr Antrag erst am 17.12.2007 bearbeitet werden!" Die beiden wollten jedoch an der JHV am 14.12.2007 als ordentliche Mitglieder teilnehmen. So weit ich jedoch weiß, gibt es vor einer solchen JHV eine "Karenzzeit" von mehreren Wochen!
...und das steht auch in der Satzung! Natürlich tut es mir leid, um die beiden Neuanträge.
Mit diesem Satzungseintrag hat sich der FCK einen Selbstschutz gebaut: Man stelle sich vor, wie auf so einem Weg ein Verein gekippt werden könnte, wenn sagen wir mal zwei oder drei Wochen vor einer JHV eine Hundertschaft aus dem Nichts einfach einen Mitgliedsantrag ausfüllt, an der JHV teilnimmt und dann wenn sie anständig Stunk gemacht hat den Austritt erklärt.
Der Beitrag mit dem Grabstein hat auch mich ziemlich berührt. Man sollte bedenken, es ist für Eltern verdammt schwer zu ertragen, ihre eigenen Kinder zu beerdigen und dann macht dieser paragrafengeile BM auch noch Schwierigkeiten wegen zwanzig Zentimeter zuviel an Höhe von nem Grabstein.