Das ist dann jetzt natürlich eine Sache der Sichtweise. Meiner Meinung nach, und diese teilt ja auch das Kartellamt, ist der Status quo für dne Kunden vorteilhafter, als die geplante Verschiebung im Free-TV auf nach 22 Uhr. Sicherlich ist der Plan der DFL immer noch vorteilhafter gewesen, als 36 Einzelprodukte.
Korrekt, der Status Quo ist (je nach Sichtweise) vorteilhafter für den Kunden, als die neue Regelung. Das bestreite ich auch nicht (auch wenn es nur auf einen Teil der Kunden zutrifft und längst nicht auf alle). Nichtsdestotrotz ist aber ein Vorteil gegenüber der Einzelvermarktung auch bei der Neuregelung gegeben und mehr steht ja eigentlich nicht im Gesetz. Insofern würde es mich nicht wundern, wenn sich demnächst die Gerichte mit diesem Thema befassen.