Erneute Pyrostrafe: 7.175 Euro Strafe für den FCK

  • Ich habe es noch nicht kapiert ... grundsätzlich ist T1 tatsächlich ganzjährig an Ü18 frei verkäuflich.


    Allerdings handelt es sich bei dieser Art der Pyrotechnik um den bestimmungsgemäßen Einsatz in Theatern und auf Bühnen und darf eben keinesfalls einfach so das ganze Jahr über gezündet werden. Zudem: Der Einsatz von Pyrotechnik bei T1 ist immer anzeigepflichtig. Der Einsatz von Pyro in Versammlungsstätten ist immer genehmigungspflichtig. Der Einsatz in Versammlungsstätten muss von den zuständigen Abteilungen für vorbeugenden Brandschutz der Feuerwehr genehmigt werden. Darüber hinaus muss der Betreiber der Versammlungsstätte der Verwendung zustimmen.


    Und damit eigentlich "unmöglich". Keine Behörde wird das Verwenden von T1-Pyrotechnik in Menschenmassen genehmigen, ebenfalls keine Feuerwehr. Der Betreiber des Stadions hat auch kein Interesse an der Durchführung und ggf. Haftung hieraus. Unabhängig vom SprengG ist in den meisten Hausordnungen die Verwendung von Pyrotechnik (unabhängig deren Zulassung) untersagt.


    Kommen wir zur "Lösung": Das kontrollierte Abbrennen von Pyrotechnik müsste im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen

    • nach Anzeige und Genehmigung in ausgewiesenen Bereichen und deutlicher Abgrenzung zu den übrigen Zuschauern stattfinden;
    • nur durch benannte und nach SprengG befähigte Personen erfolgen, die im Übrigen auch haften.

    Hierfür geeignete Bereiche können im Grunde nur der Innenraum vor den Blöcken sein, da diese i.d.R. deutlich von den übrigen Zuschauern abgegrenzt sind. Innerhalb eines Blocks m.E. nicht möglich, da die Einhaltung eines notwendigen und großzügigen Sicherheitsabstands nicht gewährleistet werden kann.


    Selbst unter der Annahme, dass man eine entsprechende Lösung in den Stadien erarbeiten könnte, wäre damit aber das Stilmittel der Ultras und vor allem deren Verständnis von Selbstbestimmung konterkariert; feste ausgewiesene Bereiche, womöglich außerhalb bzw. vor den Blocks lassen den Einsatz von Pyrotechnik nur noch geregelt und damit nicht "frei" zu, Choreos wären nicht mehr individuell mit Pyrotechnik zu unterstreichen, sondern hätten ja - bis auf farbliche und blinkende Abweichungen - immer einen festen äußerlichen Erscheinungscharakter.


    Selbst unter der Annahme, dass auch dies von den Ultras getragen wird ... wie lange wird es wohl dauern, bis die so verordnete Selbstaufgabe von Selbstbestimmung zu einer entsprechenden Unzufriedenheit führt und das Zündeln wieder unkontrolliert und inmitten von Menschenmengen stattfinden wird, wie es bereits jetzt praktiziert wird?


    Ich persönlich glaube nicht daran, dass die Ultras diesen Teil ihrer "Kultur" aufgeben werden oder eine Regelung akzeptieren werden. Und bislang zeichnen sich die dafür verantwortlichen Personen gerade nicht durch fachmännischen Einsatz von Pyrotechnik aus, auch wenn bislang kaum Personenschäden zu beklagen sind. Es ist bis jetzt nahezu immer gutgegangen und es wird - auch innerhalb dieser Gruppen - erst dann ein Umdenken geben, wenn Personen im direkten Umfeld schwerste Verletzungen erleiden.

  • canelon, endlich sind wir mal einer Meinung. Im besonderen hoffe ich, dass dein letzter Absatz endlich mal Wirklichkeit wird und es die Richtigen trifft.


    [Mod-Edit: Beitrag editiert]

  • Eigentlich finde ich dieses Thema so leidig. Entweder sollen sie es genehmigen oder zusehen dass es ein System gibt die Täter konkret zu bestrafen. Sei es durch personalisierte Tickets oder einer Kamera oder einer Security mir egal aber Dieses lächerliche Bestrafen des Vereines lässt eben genau diesen Spielraum zu. Wir sind dagegen aber so dolle nun auch nicht dass wir uns die Mühe machen diese Leute zu verfolgen. Also Geldstrafe und gut...Lächerlich

    Jeder Traum geht mal zu Ende,
    nur WIR warten auf die Wende....

  • Die Sportgerichtsbarkeit ist nicht für den (einzelnen) Fan da. Hier werden die Vereine für das Verhalten der Fans bestraft. Es obliegt dem Verein, den so durch diese Fans entstandenen Schaden an die dafür verantwortlichen Täter weiterzugeben, also diese in Regress zu nehmen; im Bestreitensfall dann vor einem ordentlichen Gericht. Das ist mit sehr viel Aufwand (Identifizierung des/der Täter) verbunden, beansprucht beim Verein Zeit und finanzielle Mittel und kann im "schlimmsten" Fall dazu führen, dass entweder die Täterschaft vor Gericht als nicht nachgewiesen betrachtet wird oder selbst bei Nachweis ein entsprechender Titel (Urteil) "wertlos" ist, weil der/die Täter vermögenslos sind.


    Dennoch ist es m.E. Aufgabe der Geschäftsführung eines Vereins, diesen Schaden so gut es geht vom Verein abzuwenden. Es wird dabei aber auch immer abzuwägen sein, ob ein entsprechendes Verfahren zum Erfolg führt. Solange die Täterschaft nachweisbar ist, sollte m.E. immer ein ordentliches Verfahren geführt werden, um den Anspruch des Vereins zu sichern.


    Edit: Wenn ein Verein diesem "Auftrag" nicht nachkommt, mag jeder für sich selbst entscheiden, in wie weit er da von "seinem" Verein enttäuscht ist. Aus meiner Sicht gibt es kein stichhaltiges Argument, etwaige Täter nicht zu verfolgen.

  • Einige Redaktionsmitglieder der Ruhrnachrichten Zeitung sind beim Pokalspiel BVB Berlin selbst mit Pyro-Attrappen an der Kontrolle vorbei rein ins Stadion: In der Unterhose, unterm Gürtel oder einfach in der Hand haltend - war alles kein Problem.


    Sicherlich ganz BVB-spezifisches Problem. Vllt sollten man anfangen besonders an diesen Stellen anzusetzen.

    Florian Dick: "Der 1. FC Kaiserslautern ist der englischste Klub in Deutschland."

    Hans Sarpei auf Twitter: Relegation 2013: Der Moment, wo ganz Deutschland zum Fan des 1. FC Kaiserslautern wird.