Für 81 Euro schick ich dir auch nen Aufkleber Mal Spaß bei Seite...es wurde ja vom FCK angedeutet,dass die Ticketverkäufer entsprechend sanktioniert werden ( Abmahnung, evtl Sperren der Mitgliedschaft und Dauerkarten ) . Ich hoffe dass man das auch transparent nach Außen trägt um eine Abschreckung zu erzielen und vorallem den FCK Fans zu zeigen,dass hier wirklich etwas getan wird.
FCK-Tickets bei Ebay
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Wo keine Nachfrage besteht gibt es bald keine Angebote mehr.Nicht mehr bei ebay oder Viagogo kaufen und die ganze Sache erledigt sich von selbst.Wenn Ich für irgendeine Sache mehr als den normalen Preis zahle ist das meiner Meinung nach meine eigene Schuld.
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Der FCK dürfte ganz einfach keine DK mehr als Einzelkarte anbieten.
Viele kaufen sich doch eine DK als Chipkarte für sich selbst,
und 1 weitere mit Einzelkarten die sie dann verkaufen im Internet.
Das ist meine Meinung und ich denke damit habe ich auch recht.
Ob dieser DK Besitzer dann ein Fan ist oder einen Handel betreibt, das weiß man selten.
In der Regel würde ich Einzelkarten als DK gar nicht anbieten, nur als Chipkarte.
Das würde das ganze zwar nicht komplett beheben, aber wenigstens aufwendiger machen für Verkäufe.Den Kartenverkauf zu überzogenen Preisen bei ebay wird man niemals stoppen können.
da ebay keinerlei Interesse verfolgt, dies zu stoppen, und es immer wieder Leute gibt,
die eine 11 Euro Karte für 50 Euro kaufen. -
Der FCK dürfte ganz einfach keine DK mehr als Einzelkarte anbieten.
Viele kaufen sich doch eine DK als Chipkarte für sich selbst,
und 1 weitere mit Einzelkarten die sie dann verkaufen im Internet.
Das ist meine Meinung und ich denke damit habe ich auch recht.
Ob dieser DK Besitzer dann ein Fan ist oder einen Handel betreibt, das weiß man selten.
In der Regel würde ich Einzelkarten als DK gar nicht anbieten, nur als Chipkarte.
Das würde das ganze zwar nicht komplett beheben, aber wenigstens aufwendiger machen für Verkäufe.Den Kartenverkauf zu überzogenen Preisen bei ebay wird man niemals stoppen können.
da ebay keinerlei Interesse verfolgt, dies zu stoppen, und es immer wieder Leute gibt,
die eine 11 Euro Karte für 50 Euro kaufen.
Geb ich dir zu 100% recht!
Dann wäre das Problem tatsächlich fast komplett gelöst!
Ich hab zwar letzte Saison auch öfter bei ebay Karten gekauft - auch wenn es deutlich überm Normalpreis war - aber anders war keine Möglichkeit da überhaupt das Spiel zu sehen, bzw. auf der West zu sein. Das war es mir aber auch jeweils wert.
Doch denen, die ne DK (bzw. noch eine DK zusätzl.) offensichtlich holen, um damit Knete zu machen, sollte man einen Strich durch die Rechnung machen! -
http://www.fck.de/de/tickets/atgb.html
Zitat
7. Nutzung und Weitergabe von Tickets, Stadionverbote, Entziehung der Zutrittsberechtigung und Vertragsstrafen
7.1 Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten im Stadion, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Anhängern gegnerischer Mannschaften im Stadion, zur Unterbindung des nicht autorisierten Weiterverkaufs von Tickets zu gewerblichen Zwecken, insb. zur Vermeidung von Ticketspekulationen, und um eine größtmögliche flächendeckende Versorgung der Anhänger mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen zu erhalten, liegt es im Interesse des FCK und der Anhänger des FCK, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.
7.2 Daher erfolgt der Verkauf von Tickets an Kunden ausschließlich zur privaten Nutzung; jeglicher gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf der Tickets ist grundsätzlich untersagt. Dem Erwerber ist es insb. untersagt,
a) Tickets bei Auktionen (insb. im Internet, z.B. bei Ebay) zum Kauf anzubieten,
b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 15% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig,
c) Tickets an nicht seitens des FCK autorisierte professionelle und kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben,
d) Tickets an Dritte weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Sportveranstaltungen ausgeschlossen wurden, insb. in den letzten fünf Jahren wegen Beteiligung an Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Fußballspielen in Erscheinung getreten sind und gegen die in diesem Zeitraum ein Stadionverbot erlassen wurde, sofern dem Erwerber dieser Umstand
bekannt war oder bekannt sein musste,
e) Tickets an Anhänger von Gastvereinen weiterzugeben, sofern dem Erwerber dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste,
f) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des FCK kommerziell oder gewerblich zu nutzen, insb. zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets.
7.3 Eine sonstige Weitergabe eines Tickets ist nur dann zulässig, wenn der Erwerber den Zweiterwerber und neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinweist und letzterer mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und dem FCK einverstanden ist. Dem FCK sind im Rahmen datenschutzrechtlicher Zulässigkeit auf Verlangen Name, Anschrift und Geburtsdatum der Zweiterwerber zu nennen. Der Erwerber darf ein Ticket nur dann an einen Zweiterwerber weitergeben, wenn dieser sich mit der Weitergabe seines Namen, seiner Anschrift und seines Geburtsdatums an den FCK ausdrücklich einverstanden erklärt.
7.4 Bei unberechtigter Weitergabe von Tickets, insb. bei Verstoß gegen die Regelung in Ziffer 7.2, bei Verstößen gegen die Stadionordnung und/oder bei der Beteiligung an Straftaten oder Gewalttätigkeiten im Zusammenhang mit einer Veranstaltung des FCK innerhalb oder außerhalb der Stadien ist der FCK berechtigt,
a) in Fällen, in denen die Tickets vor Lieferung entgegen den Regelungen in Ziffer 7.2 zum Kauf angeboten wurden, diese nicht an den betroffenen Käufer zu liefern,
b) in Fällen, in denen für den FCK der begründete Verdacht besteht, dass die Sicherheit der Zuschauer im Stadion gefährdet sein könnte und/oder der Zweiterwerber auf unlautere und/oder unrechtmäßige Weise in den Besitz von Tickets gekommen ist, die Tickets – auch elektronisch – zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zu den Stadien zu verweigern bzw.
ihn der Stadien zu verweisen,
c) Erwerber, die gegen die Regelungen in Ziffer 7.2 verstoßen, vom Ticketverkauf für einen angemessenen Zeitraum, jedoch bis maximal 5 Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder
verwendeten Tickets; weitere zivil- und strafrechtliche Konsequenzen bleiben davon unberührt,
d) im Fall des schuldhaften Verstoßes des Erwerber eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Erwerber zu verhängen; maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe ist die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder
verwendeten Tickets; weitere zivil- und strafrechtliche Konsequenzen bleiben davon unberührt,
e) in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Erwerbers zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern, und/oder
f) bei der Beteiligung an Straftaten oder Gewalttätigkeiten im Zusammenhang mit einer Veranstaltung des FCK innerhalb oder außerhalb des Stadions, ein Stadionverbot gegen den Erwerber zu verhängen. Bei schwerwiegenden Verstößen kann ein Stadionverbot im Rahmen von Fußballveranstaltungen
auch mit bundesweiter Wirkung ausgestattet werden. Ein solches bundesweites Stadionverbot gilt für nationale und internationale Fußballveranstaltungen der Fußball-Bundesligen, der 3. Liga, der Fußball-Regionalligen sowie Veranstaltungen des Deutschen Fußball Bund e.V. (DFB) in sämtlichen Stadien und allen übrigen Fußballveranstaltungsstätten der Bundesrepublik Deutschland für die verhängte Zeit, maximal bis zu fünf Jahren, je nach Schwere des Falls.
7.6 Für die vom FCK autorisierten Vorverkaufsstellen können im Einzelfall abweichende Bestimmungen getroffen werden. -
Zitat
Totto2 und Lestat fragen:
Wie genau und wie oft kontrolliert der FCK den Ticket-Schwarzmarkt und wie werden Verstöße gegen die ATGB geahndet? Und an wen kann man sich als FCK-Fan wenden, wenn man überteuerte Angebote im Internet findet?
Jens König, Geschäftsführer:
Wir beobachten regelmäßig Ebay-Auktionen, kontaktieren die Verkäufer bzw. die Karteninhaber, klären diese abermals über unsere ATGB auf und bitten sie, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € zu zahlen. Wird diese Vorgehensweise nicht akzeptiert, sperren wir die betreffenden Kunden von den Vorverkaufsphasen aus. Bei der Großzahl der Fälle kann man von Unwissenheit sprechen – die Vorgehensweise wird dann meistens so akzeptiert.
Bei „Wiederholungstätern“, die bereits einmal von uns kontaktiert wurden, sprechen wir, wie in den ATGB vorgesehen, eine Vertragsstrafe aus und versuchen, diese durchzusetzen.
Weiter prüfen wir in unserem Verkaufssystem auch Buchungsvorgänge, die uns auffällig erscheinen. Sollte sich herausstellen, dass Kunden, die einmal erstandenen Karten gewerbsmäßig weiterverkaufen, verlieren diese ihr Vorkaufsrecht. Da die Beweisführung, dass der Kartenverkauf kommerzieller Natur ist, in solchen Fällen erfahrungsgemäß sehr schwer ist, können wir die betreffenden Personen quasi nur durch den Ausschluss aus dem Vorverkauf "bestrafen".Quelle: http://www.fck.de/de/aktuell/n…erunde-abgeschlossen.html
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Jetzt hast du aber meinen Beitrag, der sich nur auf die FCK Tickets bei Ebay bezieht, mit verschoben
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Nöö, verschoben habe ich nicht. Hab deine Beiträge hier wieder hergestellt, zufrieden?
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