Dienstag, 13. November 2012 "DFB verhängt Strafe in Höhe von 8.000 Euro" (FCK.de)

  • @Cannelon
    um deine Frage zu beantwort muss ich sagen das ich absolut keine Ahnung habe, habe von dem Fall nie mehr gehört obwohl, gerade bei der Staatsanwaltschaft, mehrmals angefragt wurde......

  • Ja das dauert auch mitunter länger, ist manchmal echt nervig da "dran" zu bleiben. Letztlich kommt auch nicht alles zur Anklage. Selbst wenn es zweifelsfrei nachvollziehbar ist, geht man nur von einem sehr leichten Fall aus und stuft die Angelegenheit als geringe bis gar keine Bedeutung für die Öffentlichkeit ein, so werden einige Verfahren aus den genannten Gründen eingestellt. In wie weit das in deinem Fall vorliegt, vermag ich natürlich nicht zu beurteilen. Solange du ein valides Aktenzeichen hast, kannst du aber immer wieder Anfragen stellen. Sollte die Sache über einen Anwalt gelaufen sein, kannst du dort nachfragen. Eine der beiden Stellen muss dir eigentlich ein Ergebnis mitteilen können.

  • Das ist den Sachverhalt nicht korrekt dargestellt. Rein rechtlich ist es überhaupt kein Problem, den entstandenen Schaden einzufordern und im Rahmen einer Schadensersatzklage zu erstreiten. Auf was stützt sich bitte deine Meinung, dass es rechtlich ein Problem sein sollte?


    Das sehe ich nicht so eindeutig. Der Schadensersatzanspruch des FCK ist hier nicht nach Zivilrecht oder Strafrecht geregelt, sondern nach einer Vereinbarung zwischen dem DFB/DFL und den entsprechenden Vereinen.


    Mal ein plumpes Beispiel: Ich feiere zu Hause eine Party und leg die Regel fest, wenn einer ein Glas umwerft, bekomme ich 10.000,- EUR. Sobald einer die Türschwelle übertritt, gilt die Vereinbarung. Ich glaube kaum, dass solch eine Vereinbarung vor einem Gericht stand hätte.


    Allerdings haben sich die Vereine natürlich abgesichert und dies in den AGBs geregelt. Aber so einfach sollte man es dann soch nicht abtun.

    Zitat

    Armer Mann trifft reichen Mann und sehn sich an. Da sprach der Arme zum Reichen: "Wär ich nicht arm, wärst Du nicht reich!"


    Bertolt Brecht

    Einmal editiert, zuletzt von rees1973 ()

  • @ rees1973: Ich habe es womöglich vereinfach ausgedrückt, aber im Kern der Sache glaube ich nicht, dass ich so daneben liege. Dein Beispiel ist m.E. nicht ganz zielführend, denn der FCK legt keine Strafen und/oder Ersatzzahlungen fest, sondern wird auf Grund einer getroffenen/festgelegten (Ver)ordnung zu einer Strafe verurteilt und macht diesen Schaden zivilrechtlich geltend. Um bei deinem Beispiel zu bleiben: Ich gehe mit meinem Kumpel auf deine Party, er schubst mich und ich zerstöre deshalb ein Glas. Dann hast du deinen Anspruch gegen mich, weil ich dein Glas zerstört habe, ich aber habe ebenfalls einen Anspruch gegen meinen Kumpel, weil er mich geschubst hat und ich dadurch erst dein Glas zerstört habe. Nun bin ich ganz bei dir, vor Gericht wird eine entsprechende Summe resultierend aus dieser Vereinbarung nicht haltbar sein. Wenn wir hier von normalen Gläsern sprechen, wäre ein solche Vereinbarung Sittenwidrig und daher nichtig. Gegen eine angemessene Ersatzleistung werde ich aber nichts ausrichten können, ebensowenig wie mein Kumpel dann gegen meine berechtigte Forderung etwas machen könnte. Da sich jeder Stadionbesucher den allgemeinen Ticketbedingungen sowie damit einhergehend der Haus- und Veranstaltungsordnung unterwirft, gibt es schon allein aus diesem "Vertrag" heraus einen rechtlichen Anspruch.


    @ Badar: Wenn da etwas war, könnte es durchaus sein, dass da noch etwas kommt. Diese Strafen werden nicht unmittelbar ausgesprochen. Vom zeitlichen Ablauf her war allerdings München lediglich ein paar Tage nach dem Köln-Spiel, insoweit würde es mich dann doch wieder etwas verwundern. Allerdings ist eben maßgeblich, was das SR-Team wahrgenommen und via Spielbericht bzw. Sonderbericht dem DFB mitgeteilt hat.


    @ TonyMarschall: Vielen Dank für den Link, der mich in meiner Auffassung noch weiter bestärkt. Die AG Fananwälte selbst vermeldet, dass es seit 2006 in Deutschland eine Rechtsprechung gibt, "die im Wesentlichen den Vereinen ein Mittel an die Hand gibt, nach der sie - bei entsprechender Verurteilung durch die Fußball-Verbände - in der Lage sind, sich die entsprechenden Geldstrafen bei den Fans wieder zu holen." Im weitern Verlauf des Links wird noch auf die Verhältnismäßgkeit bei den Klagesummen eingegangen, die - für mich selbstverständlich - nur einem Bruchteil entsprechen können, wenn mehrere Verursacher und Aktionen mit einer Summe belegt worden sind.


    Die ebenfalls geäußerte Kritik im Zusammenhang mit den Verbandsstrafen, der Schadensminderungspflicht der Vereine und insoweit der fehlenden Rechtsprechung des BGH kann ich nachvollziehen. Hier wäre es sicher zu begrüßen, wenn es eine höchstrichterliche Rechtsprechung gäbe und insoweit für alle Beteiligten klare Verhältnisse geschaffen werden. Solange die Instanzgerichte - nach meinem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden durchaus richtig - auch weiterhin Schadensersatzansprüche der Vereine anerkennen und die Verursacher entsprechend verurteilen, sollte allerdings jedem "Zündler" klar sein, was ihm drohen kann.

  • kommt wegen dem Bayern-Spiel auch noch was auf uns zu? Da wurden ja auch Bengalos gezündet..


    Nicht nur dort, auch beim letzten Auswärtsspiel.


    Ich habe es womöglich vereinfach ausgedrückt, aber im Kern der Sache glaube ich nicht, dass ich so daneben liege.


    Das wollte ich mit meinem Post auch nicht ausdrücken. Die Vereine haben sich ja in den AGBs diesbezüglich abgesichert. Interessant wird dann eine höchstrichterliche Rechtsprechung, denn die Kritikpunkte der Fananwälte halte ich für stichhaltig.

    Zitat

    Armer Mann trifft reichen Mann und sehn sich an. Da sprach der Arme zum Reichen: "Wär ich nicht arm, wärst Du nicht reich!"


    Bertolt Brecht

    3 Mal editiert, zuletzt von rees1973 ()

  • Interessant wird dann eine höchstrichterliche Rechtsprechung, denn die Kritikpunkte der Fananwälte halte ich für stichhaltig.

    Das sehe ich auch so und ich kann die Ansicht der AG Fananwälte durchaus nachvollziehen. Vor allem die Ansicht, dass durch die Verbandsstrafen der Verein für seine (nachlässigen) Kontrollen im Rahmen seiner Verantwortung am Spieltag bestraft werden soll. Allerdings würde ich dem entgegen halten, dass die Kontrollen bewußt unterlaufen werden und der Verein keine reele Chance hat, etwaige Vorkommnisse absolut zu verhindern. Sprich, kommt der Verein objektiven Gesichtspunkten seiner Verantwortung und insoweit der Kontrollpflicht nach menschlichem Ermessen nach, kann es nicht sein, dass entsprechend gesetzes- bzw. ordnungswidriges Verhalten dann allein vom Verein zu tragen ist; insoweit wäre eine Schadensersatzforderung m.E. durchaus rechtens. In der Diskussion freilich haben alle Seiten ihre berechtigten Standpunkte, Argumente und Zweifel und ohne einheitliche = oberste Rechtsprechung wird es auch weiterhin nur eine Diskussion bleiben; mit der Folge, dass die aktuelle Rechtsprechung der Instanzgerichte erhalten bleiben wird.

  • Wieviele Dauerkarten muß der Verein alleine für diese 8000 Euro verkaufen damit das wieder reinkommt? Und es ist nicht das erste Mal, dasss wir zahlen und bei weitem nicht der höchste Betrag. Es ist sicher auch nicht das letzte Mal: In Paderborn wurde ebenfalls gezündelt.

    Es sind nicht immer die Lauten stark, nur weil sie lautstark sind. Es gibt so viele denen das Leben ganz leise viel besser gelingt.
    ...
    Die schützt kein Programm. Die sind Melodie. So aufrecht zu gehen lerne ich nie