ZitatAlles anzeigenDas Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro belegt.
Folgende Vorfälle hat der DFB sanktioniert: Beim Auswärtsspiel in Paderborn wurde in der 67. Minute im FCK-Block ein bengalisches Feuer abgebrannt. Außerdem wurde durch das Zünden von mehreren pyrotechnischen Gegenständen im Lautrer-Block beim Auswärtsspiel gegen den FSV Frankfurt der Anstoß der zweiten Halbzeit um etwa 30 Sekunden verzögert, da eine Sichtbehinderung auf dem Spielfeld gegen war.
Straferschwerend wirkte sich aus, dass der FCK in der Vorsaison dreimal und in der laufenden Spielzeit bereits einmal wegen vergleichbarem Fehlverhalten mit Geldstrafen belegt wurde.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Quelle: 1. FC Kaiserslautern