Wie Du siehst habe ich gelesen. Dort steht nichts von Angestellter. Also wer sollte hier mal genauer lesen?
3.) Steht ein Vereinsmitglied in einem Beschäftigungsverhältnis beim Verein oder einer seiner Tochtergesellschaft, so ruht für den gesamten Beschäftigungszeitraum die Mitgliedschaft, insbesondere erlischt das Stimmrecht.
So stand es und steht es noch bevor es aktualisiert wurde!