Rombach liebt es, in der Öffentlichkeit zu stehen. Deshalb ist er ja erst in den Verein, um sich dann direkt in den AR wählen zu lassen, was beim ersten Mal ja schief ging....
Aber nur, wenn es angenehm ist. Am Dienstag waren Reghekampf, Frenger in der West, Rombach hat sich wohl lieber um die Kaviarfans gekümmert, da kann er mehr mit anfangen.
Aufsichtsrat
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Und wie steht unser AR zu der Trainerentlassung und zu Schupp? Die sagen ja mal gar nix. Nur ein feist grinsender SK stammelt was.
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Wenn Schupp gehen muss, ist der AR involviert, möchte ich sagen.
Aber theoretisch geht das auch ohne den AR.Kuntz darf laut Satzung Geschäfte tätigen, die nicht länger als vier Jahre gelten, und nicht mehr als 250.000 Euro im Jahr Vertragssumme hat.
Ergo: Wenn das nicht auf Runjaic und Schupp zutrifft, dann darf das Kuntz auch alleine.
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Schupp und Runjaic kosten mehr als 250.000€ im Jahr. Oder nicht? Abgesehen davon.... Ich sag besser nix. Es ist ein Trauerspiel.
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PRO Vertrag.
Und ich möchte an der Stelle daran erinnern, dass der AR den Antrag des Vorstandes vor zwei Jahren unterstützte, wonach diese Kompetenz des VV auf 2,5 Mio/Jahr und nicht länger als vier Jahre erweitert werden sollte.Antrag auf Selbstentmachtung, nannte das ehemalige Aufsichtsratsmitglied Dr.Sester das Ganze, und er hatte völlig recht.
Wir reden von 2,5 Mio im Jahr auf vier Jahre. 10 Mio. Ohne den Aufsichtsrat zu fragen.
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Tja, kein Wunder dass Kuntz bei so paradiesischen Verhältnissen nicht geht...
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Meiner Meinung nach ist es so, dass wir einen AR auf dem Papier haben, aber dass dieser eigentlich nicht präsent ist! Mein Fazit: Wenn er nichts tut, dann sollte er auch abgewählt werden!
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Er hat sich damals damit herausreden wollen, dass es zuviel Arbeit sei...
und diesen AR hat man in weiten Teilen wieder gewählt.Im Übrigen, dass hier steht in unserer Satzung bezüglich der Grenzen, über denen der Vorstandsvorsitzende den Aufsichtsrat um Genehmigung fragen muss. Man vergleiche die Summen hier zu dem Antrag, den der Vorstand auf der JHV 2014 eingebracht hat.
ARTIKEL 13 - DER AUFSICHTSRAT
b) Der Vorstand bedarf stets der Zustimmung des Aufsichtsrates zu folgenden Geschäften:- Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten;
- Übernahme von Bürgschaften oder Eingehung von Mitverpflichtungen für Verbindlichkeiten Dritter einschließlich jeglicher Bestellung von Sicherheiten am Vereinsvermögen;
- Abschluss von DARLEHENSVERTRÄGEN und Stundungsvereinbarungen sowie Sicherungsgeschäften hierzu, insbesondere auch die Vereinbarung von Kontokorrentien im Bankgeschäft;
- Abschluss von sonstigen Rechtsgeschäften jeder Art, deren Laufzeit entweder zwei Jahre und € 20.000,— überschreitet oder die einen einmaligen oder jährlichen Gegenstandswert von mehr als € 500.000,— haben. Durch Mehrheitsbeschluss des Aufsichtsrates kann dieser, sowohl im Einzelfall wie generell, den Abschluss von Rechtsgeschäften durch den Vorstand auch außerhalb des vor-stehenden Rahmens von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängig machen. Die erforderlichen Zustimmungen des Aufsichtsrates sind schriftlich einzuholen. -
Es gibt ja den Spruch: "Jedes Volk hat die Regierung, die es verdient"!
Das könnte auch auf den Verein übertragbar sein ....
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Ich hätte jetzt gerne einmal gewusst welcher AR von welchem Verein sich
öffentlich äußert!
Es wird langsam wirklich peinlich was einige hier aus der Wundertüte zaubern!Und jetzt mal aufgepasst was darauf folgt!