Da ist es auch wieder interessant.
Es gibt einen RA, den ich kenne, der meint die Frist sei gewahrt mit Datum Poststempel 30.10., der andere verneint das.
Mit dem Passus in der Satzung wäre gemeint, dass Anträge, die fristgerecht eingehen müssten, auch noch am 30.10. eingereicht werden könnten, nicht aber die Einladung.
Das wird spannend.