der durchaus renitent agierenden Kritiker
maggo,
nachdem du mit diesem Ausdruck vielleicht mich meinst, möchte ich dir und allen ganz sachlich meine Sicht der Dinge darlegen:
In der Vereinssatzung wird verlangt, dass die Mitglieder einen Monat vor der JHV eingeladen werden.
Jetzt gibt es 3 Möglichkeiten:
1. Damit ist der Tag der Aufgabe bei der Post gemeint, die dies dann dem Verein bestätigt.
Das hat nach Darstellung des Vereins so stattgefunden. Die Einladungsschreiben sind am 26. bei der Post aufgegeben worden, woran ich nicht zweifle.
Also hätte man damit der Satzung Genüge getan. Und so habe ich es verstanden.
2. Der Termin "1 Monat vor der JHV" gilt für das Zustelldatum.
Dann müsste man die Einladungen weit früher aufgeben.
Diese Sicht erscheint mir aber sehr unwahrscheinlich, denn es kann ja durchaus sein, dass unser Mitglied in China dieses Schreiben erst in 5 Wochen - oder ev. gar nicht bekommt, weil die Post sie verschlampt.
Dann wäre die JHV ungültig. Und jeder könnte behaupten, dass man die Einladung gar nicht bekommen hat. Dann müsste man per Einschreiben einladen.
3. Es gäbe noch die Möglichkeit, dass man so frühzeitig einladen muss, dass die Mitglieder 1 Monat vor der JHV die Einlaung bei normalem Zustellungstermin im Briefkasten haben.
Wenn man die Post am 26. weggeschickt hat, ging man davon aus, dass die Post innerhalb von 3 Tagen zugestellt wird.
Und daraus kann man den Verantwortlichen einen Strick drehen. Sie waren so naiv zu glauben, dass die Post nur 3 Tage brauchen könnte. Was normalerweise auch reichen könnte.
Aber war jetzt das wirklich so schlimm, dass man die Verantwortlichen so hart angehen musste?
Und - wer war verantwortlich? Der AR - natürlich, aber die Ausführung lag in den Händen der Verwaltung.
Und hier hat halt der zuständige Mann ( oder Frau )nicht gut geschaltet.
Wenn die Fronten nicht bereits vorher so verhärtet gewesen wären, hätte man darüber nur gelächelt.
Um Schwierigkeiten zu vermeiden, hat man die JHV verlegt - wahrscheinlich richtig, um juristische Vorgehensmöglichkeiten unterbinden zu können.
PS: "renitent" bedeutet Aufsässigkeit von Untergebenen gegenüber Vorgesetzten.