Jahreshauptversammlung des FCK am 12.12.2015 (15:30 Uhr)

  • der durchaus renitent agierenden Kritiker


    maggo,
    nachdem du mit diesem Ausdruck vielleicht mich meinst, möchte ich dir und allen ganz sachlich meine Sicht der Dinge darlegen:
    In der Vereinssatzung wird verlangt, dass die Mitglieder einen Monat vor der JHV eingeladen werden.
    Jetzt gibt es 3 Möglichkeiten:
    1. Damit ist der Tag der Aufgabe bei der Post gemeint, die dies dann dem Verein bestätigt.
    Das hat nach Darstellung des Vereins so stattgefunden. Die Einladungsschreiben sind am 26. bei der Post aufgegeben worden, woran ich nicht zweifle.
    Also hätte man damit der Satzung Genüge getan. Und so habe ich es verstanden.
    2. Der Termin "1 Monat vor der JHV" gilt für das Zustelldatum.
    Dann müsste man die Einladungen weit früher aufgeben.
    Diese Sicht erscheint mir aber sehr unwahrscheinlich, denn es kann ja durchaus sein, dass unser Mitglied in China dieses Schreiben erst in 5 Wochen - oder ev. gar nicht bekommt, weil die Post sie verschlampt.
    Dann wäre die JHV ungültig. Und jeder könnte behaupten, dass man die Einladung gar nicht bekommen hat. Dann müsste man per Einschreiben einladen.
    3. Es gäbe noch die Möglichkeit, dass man so frühzeitig einladen muss, dass die Mitglieder 1 Monat vor der JHV die Einlaung bei normalem Zustellungstermin im Briefkasten haben.
    Wenn man die Post am 26. weggeschickt hat, ging man davon aus, dass die Post innerhalb von 3 Tagen zugestellt wird.
    Und daraus kann man den Verantwortlichen einen Strick drehen. Sie waren so naiv zu glauben, dass die Post nur 3 Tage brauchen könnte. Was normalerweise auch reichen könnte.
    Aber war jetzt das wirklich so schlimm, dass man die Verantwortlichen so hart angehen musste?
    Und - wer war verantwortlich? Der AR - natürlich, aber die Ausführung lag in den Händen der Verwaltung.
    Und hier hat halt der zuständige Mann ( oder Frau )nicht gut geschaltet.
    Wenn die Fronten nicht bereits vorher so verhärtet gewesen wären, hätte man darüber nur gelächelt.


    Um Schwierigkeiten zu vermeiden, hat man die JHV verlegt - wahrscheinlich richtig, um juristische Vorgehensmöglichkeiten unterbinden zu können.


    PS: "renitent" bedeutet Aufsässigkeit von Untergebenen gegenüber Vorgesetzten.

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  • Zitat

    Wenn man die Post am 26. weggeschickt hat, ging man davon aus, dass die Post innerhalb von 3 Tagen zugestellt wird.


    Laut AGB der Infopost, dauert das Verschicken E+4. Heißt, Tag des Einreichens plus 4 Werktage. Also geht die Rechnung an dieser Stelle faktisch nicht auf.

    Florian Dick: "Der 1. FC Kaiserslautern ist der englischste Klub in Deutschland."

    Hans Sarpei auf Twitter: Relegation 2013: Der Moment, wo ganz Deutschland zum Fan des 1. FC Kaiserslautern wird.

  • Also hätte man damit der Satzung Genüge getan.


    Wenn man sich dessen sicher wäre gäbe es keine Gründe für eine Verlegung.
    Man ist sich nicht sicher. Man ist sich nicht rechtssicher und das obwohl der Vorgang um die JHV die wichtigste Veranstaltung für den Verein ist. ENtsprechend sorgfältig erwarte ich dass gearbeitet wird auch ann Partnern des FCK Seriösität zu demonstrieren. Das hat man nicht geschafft.

    So schön wie früher wirds nie werden, das gibt die Zukunft so nicht her...

  • Das hat nach Darstellung des Vereins so stattgefunden.


    rosskopf hat bestätigt,dass alles seine richtigkeit hat und man dies auch belegen könne.


    scheinbar kann man das doch nicht,sonst hätte es nie eine terminänderung gegeben,da
    bin ich mir absolut sicher.

  • Ich habe noch einmal nachgelesen:
    Laut Satzung ist es so,
    dass die Einladung 1 Tag vor der Monatsfrist bei der Post sein muss.
    Wenn - wie Rosskopf sagt - die Abgabe dort am 26. erfolgte ( mit Bestätigung der Post ), dann hat man die Forderung der Satzung eindeutig erfüllt.
    In meinen Posts ging ich immer davon aus.
    Ich glaube nicht, dass Rosskopf lügt. Das würde schnell ans Licht kommen.



    Dass man die JHV verlegte, war dann meiner Meinung nach nicht nötig. Ich kann mir das dann nur so erklären, dass man kulanterweise die späten Auslieferungen berücksichtigt hat. Das aber war Sache der Post.

    Einmal editiert, zuletzt von 51549198 ()

  • Unfassbar. Einfach nur noch unfassbar,die Argumentation.
    Kuntz könnte einen ermorden, und ihr würdet bezweifelb, dass der Paragraph für Kuntz gilt.


    Kuntz bringt einen Rechtsextremen, dieser ist der Meinung, dass die Zustellung,und nicht die Aufgabe zur Post gilt, dann lässt man es nicht gelten.


    Aber die Kritiker nörgeln nur
    So kann man nicht diskutieren.


    Das hat was einem akuten Astrid-Lindgren-Syndrom.

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  • Die Post ist schuld und am 24. Dezember kommt der Osterhase



    unfassbar

    Es sind nicht immer die Lauten stark, nur weil sie lautstark sind. Es gibt so viele denen das Leben ganz leise viel besser gelingt.
    ...
    Die schützt kein Programm. Die sind Melodie. So aufrecht zu gehen lerne ich nie

  • Die Vorschriften zu Satz 1 sind gewahrt, wenn eine den Vorschriften von Satz 1 genügende Ladung in der Vereinszeitschrift veröffentlicht wird und sichergestellt ist, dass die Zeitschrift wenigstens einen Monat vor dem Tag der Mitgliederversammlung zum Postversand gelangt ist.

    Das ist ein Auszug aus der Vereinssatzung von 2012.
    In der Satzung von 2014 kann ich dazu nicht finden.
    Also gehe ich davon aus, dass die alte Satzung gültig ist.


    Wenn die Einladung in der Vereinszeitschrift nur einen Tag vor der Monatsfrist zum Postversand kommen muss, dann gehe ich davon aus, dass das auch für jede andere Form der Einladung gültig ist.


    Und im Übrigen habe ich ziemlich die Nase voll von diesen Beschimpfungen.
    Das muss ich nicht mehr haben.

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  • Dann muss ich dich womöglich falsch verstanden haben.
    Ich dachte, du beziehst dich immer noch auf die nicht satzungsgemäße Einladung in Schriftform.
    Und ich hab auch die Schnauze voll von Unterstellungen, man wolle nur nörgeln usw.
    Lass das, und der Ton wird auch wieder anders.


    Aber das Feuer anfachen und dann zur Feuerwehr rennen und sich beschweren, es brenne heller, ist etwas sinnbefreit.


    Zitat

    Wenn - wie Rosskopf sagt - die Abgabe dort am 26. erfolgte ( mit Bestätigung der Post ), dann hat man die Forderung der Satzung eindeutig erfüllt.


    Siehe da, doch nicht auf die Stadionzeitung bezogen. Und siehe da, unter Ignorierung jeglicher Faktenlage, wie etwa Meinungen von Rechtsanwälten, oder auch nur der Tatsache, dass die JHV auch tatsächlich verlegt wurde behauptest du immer noch, es sei alles okay. Selbst als der vom Verein ins Rennen geschickte Dr.Wandt, welcher sich als Fachmann für Satzungsfragen und Vereinsrecht präsentiert sagt, dass es auf die ZUSTELLUNG ankommt, nicht auf die AUFGABE ZUR POST - du behauptest stur und steif das Gegenteil. 'Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt....'


    NEIN - DIE EINLADUNGEN SIND NICHT SATZUNGSGEMÄSS ZUGEGANGEN - NIMM DAS JETZT ENDLICH MAL ZUR KENNTNIS ! DIE JHV WURDE VERLEGT! WO DU VON AUSGEHST IST VÖLLIG UNERHEBLICH! ODER MEINST DU, DIE HABEN IHRE JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG MAL VERLEGT, WEIL DIE PUTZFRAU NICHT KONNTE?


    Und welche Beschimpfung?`Das Pippi Langstrumpf Syndrom? Bist du sicher, dass du beim Fußball richtig bist, und nicht lieber zum Tennis solltest? Beim Cricket spricht man auch etwas gewählter.


    Ich kann nur noch mit dem Kopf schütteln. Was ihr so als Beschimpfung und Beleidigung auffasst...unglaublich.

    2 Mal editiert, zuletzt von Hoschy ()